Innenpolitik

So transparent werden die Wirtschaftshilfen & Unterstützungen in Österreich vergeben

Was veröffentlicht die COFAG? - Foto: iStock/MicroStockHub

Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) arbeitet völlig transparent. Doch immer wieder kritisiert die Opposition angeblich mangelnde Transparenz bei der Vergabe von Wirtschaftshilfen und Unterstützungen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes. Doch was ist wirklich an diesem Vorwurf dran?

 

Was veröffentlicht die COFAG?

 

Detailinformationen auf COFAG-Website für jeden einsehbar

Die Finanzierungsagentur des Bundes veröffentlicht alle Zahlen zu den Unterstützungsleistungen bis ins Detail auf der Website der COFAG – inklusive Genehmigungsquoten und Genehmigungsdauer.

Zudem werden auch Covid-Hilfen ab 100.000 Euro in der europäischen Transparenzdatenbank öffentlich erfasst.

 

Österreich erfüllt EU-Transparenzregeln bei Covid-Hilfen

Die Daten zu den Covid-Hilfen ab 100.000 Euro müssen in der Regel spätestens ein Jahr ab Genehmigung der jeweiligen Hilfsmaßnahmen bei der EU eingemeldet werden. Hier erfüllt Österreich die Vorgaben der EU in Sachen Transparenz.

 

Zahlreiche Berichtspflichten

Weiters unterliegt die COFAG zahlreichen Berichtspflichten: Diese Berichtspflichten müssen durch die COFAG gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) täglich, wöchentlich, monatlich, viertel- und halbjährig erfüllt werden.

Das BMF wiederum unterliegt der Kontrolle durch das Parlament. Das BMF muss daher dem Parlament auch umfangreiche Berichte zur Kontrolle übermitteln. Im Zuge dessen wird der Nationalrat detailliert über die Maßnahmen der COFAG informiert.

 

Oppositionsparteien nehmen Ihren Anspruch auf einen Platz im COFAG-Beirat nicht wahr

Die Oppositionsparteien weigern sich, ein Ihnen zustehendes Beiratsmitglied zu entsenden. Der Beirat kann jeden einzelnen Fall sichten und hat somit weitreichende Informationen zur Förderabwicklung. Im Beirat vertreten sind darüber hinaus die Sozialpartner und weitere Experten.

 

Rechnungshof hat uneingeschränkte Prüfungsbefugnis

Als weiterer Punkt ist zu erwähnen, dass der Rechnungshof als Kontrollorgan des Nationalrates eine uneingeschränkte Prüfungsbefugnis für die COFAG hat. Der Rechnungshof hat dabei bereits mit der Prüfung der COFAG begonnen.

Informationen zu Transparenz und Kontrolle finden Sie über der COFAG-Website unter https://www.cofag.at/corporate-governance.html und unter https://www.cofag.at/aktuelle-zahlen.html

 

Das Fazit von Zur-Sache

Die zahlreichen Kontrollrechte, Berichtspflichten und die Erfüllung von EU-Transparenzvorgaben machen die COFAG – die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH – zu einer der transparentesten Förderstelle in ganz Österreich. Auch der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Einrichtung der COFAG als positives Beispiel der nationalen Bearbeitungs- und Abwicklungsstellen für COVID-19 Hilfen genannt.