Innenpolitik

Korosec-Initiative erleichtert Senioren-Kredit

Senioren sollen vereinfacht Kredite erhalten können. Das sieht eine von Ingrid Korosec veranlasste Gesetzesnovelle vor. Foto: iStock/amriphoto

Senioren sollen vereinfacht Kredite erhalten können. Das sieht eine von Ingrid Korosec veranlasste Gesetzesnovelle vor: „Das ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren“, erklärte Korosec, Präsidentin des Seniorenrats, in einem Pressegespräch mit Justizministerin Alma Zadic und Sozialminister Johannes Rauch.

 

Novelle ist fixiert

Justizministerium, Österreichischer Seniorenrat und Konsumentenschutzministerium haben die Einigung über eine Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes bekanntgegeben. Mit der Novelle soll die Diskriminierung älterer Menschen bei Kreditvergaben beseitigt werden.

Künftig werden die finanziellen Sicherheiten und die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung für die Vergabe von Krediten ausschlaggebend sein. Derzeit ist noch die statistische Lebenserwartung das wesentlichen Kriterium, die eine Altersgrenze für Kredite fixiert.

 

Alters- und pflegegerechter Umbau

Die bisherige Gesetzeslage benachteiligte ältere Menschen und erschwerte ihnen die Fortführung eines eigenständigen Lebensstils, heißt es in der Begründung der Novelle. Dies gelte besonders im Hinblick auf den alters- und pflegegerechten Umbau von Eigenheimen (etwa Bad, Treppenlift oder Barrierefreiheit) und die Sanierung von Gebäuden aus ökologischen Gründen (etwa Verminderung des Energieaufwands).

Kredite für den alters- und pflegegerechten Umbau von Wohnungen sollen Senioren vereinfacht zur Verfügung stehen, setzte Ingrid Korosec durch. Foto: Bubu Dujmic

Kredite für den alters- und pflegegerechten Umbau von Wohnungen sollen Senioren vereinfacht zur Verfügung stehen, setzte Ingrid Korosec durch. Foto: Bubu Dujmic

Vorbild Deutschland

Auf Anregung von Seniorenrats-Präsidentin Ingrid Korosec wurde eine Regelung nach deutschem Vorbild erarbeitet. Korosec dazu: „Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters! Darum habe ich dafür gekämpft, dass auch in Österreich möglich wird, was in Deutschland längst Praxis ist. Mit der Gesetzesnovelle haben wir eine große Ungerechtigkeit bei der Kreditvergabe beseitigt. Es wäre eine inakzeptable Form der Altersdiskriminierung, wenn ältere Menschen ihre gewohnte Umgebung oder ihr Eigenheim verlassen müssten, weil sie trotz Sicherheiten keinen Kredit bekämen. Die Novelle ist ein großer Etappensieg für Seniorinnen und Senioren und gegen Altersdiskriminierung!“

 

Diskriminierung beseitigt

„Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten und nicht des Alters. Das Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten war überfällig und ist eine wichtige Maßnahme für die ältere Generation“, erklärte ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Weidinger: „Die Novelle bringt Seniorinnen und Senioren mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Alter.“

„Viele Seniorinnen und Senioren benötigen einen Kredit, um beispielswiese ihr Haus oder ihre Wohnung durch Umgestaltung des Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts barrierefrei umbauen zu können“, führt Weidinger aus. „Nach bestehender Gesetzeslage könnte es allerdings passieren, dass eine Seniorin ihre Wohnung verlassen und in ein Heim ziehen muss, weil sie die Umgestaltung nicht finanzieren kann.“

Die Gesetzesnovelle beseitigt somit eine Hürde für selbstständiges Leben älterer Menschen und verhindert Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe, erklärt Weidinger.

Das Gesetz soll Anfang des Jahres 2023 im Parlament beschlossen werden und mit 1. April 2023 in Kraft treten.