Innenpolitik

Milliardenentlastung für Unternehmen: Regierung senkt Lohnnebenkosten

Unternehmen blicken trotz Herausforderungen optimistisch in das Wirtschaftsjahr. Foto: istock / industryview

Die Regierung beschloss am Mittwoch neben der Abschaffung der Kalten Progression eine weitere wichtige Entlastung. Und zwar für die Unternehmen. Konkret werden die Dienstgeberbeiträge gesenkt, was zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führt. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher sieht in diesem Schritt ein „Signal für die Lohnverhandlungen“.

„Die Senkung der Lohnnebenkosten führt zu einer spürbaren Entlastung des Faktors Arbeit. Im Detail geht es um eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds ab Jahresbeginn 2023 und zwar von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent. Die jährliche Entlastung, die durch diese Maßnahme ermöglicht wird, beträgt über 350 Millionen Euro. Verbunden damit ist auch ein Signal für die Lohnverhandlungen, die demnächst starten, denn wenn die Lohnkosten insgesamt sinken, erzeugt das auch einen Spielraum für die Verhandlungen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Bis 2016 soll diese Maßnahme die Unternehmen um rund 1,5 Milliarden Euro entlasten.

 

Faktor Arbeit wird entlastet

Es ist nicht die erste Maßnahme dieser Art, die die Bundesregierung trifft, um den Faktor Arbeit zu entlasten. Bereits im Juni wurde eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent beschlossen. Außerdem beträgt der Beitrag zum Insolvenz-Entgeltfonds seit 2022 0,1 Prozent statt 0,2 Prozent. Darüber hinaus wird es im nächsten Jahr die Möglichkeit einer steuer-und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 Euro geben.

 

Kocher sieht notwendigen Schritt

„Als Arbeits- und Wirtschaftsminister ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass der Faktor Arbeit entlastet wird. Als Bundesregierung setzen wir die notwendigen Schritte, damit dieses Ziel auch erreicht wird. Das zeigt sowohl der heutige Beschluss über die Senkung der Lohnnebenkosten, wie auch bereits beschlossene Maßnahmen“, so Kocher.

 

Kocher sieht Ende der Kalten Progression von „historischer Tragweite“

Ausdrücklich begrüßt wird vom Minister auch der heutige Beschluss, die Kalte Progression mit Jahreswechsel abzuschaffen. „Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung mit 1. Jänner 2023 ist ein Schritt von historischer Tragweite über den in Österreich seit vielen Jahren diskutiert wurde. Im Ergebnis wird den arbeitenden Menschen in Österreich mehr von ihrem Gehalt übrigbleiben, weil sie nicht mehr jedes Jahr aufgrund der Steuerprogression automatisch einen höheren Steuerbetrag zahlen müssen. Das ist gerade in Zeiten von hoher Inflation, wie wir sie aktuell erleben, ein wichtiger Schritt und führt dazu, dass den Menschen mehr Geld zum Leben bliebt und damit die Kaufkraft gestärkt wird“, erklärt Kocher.