Innenpolitik

Pflegestipendium wird vorgezogen

Arbeitsminister Martin Kocher und Sozialminister Johannes Rauch gaben am Mittwochvormittag die Eckpunkte zum neuen Pflegestipendium und Ausbildungszuschuss bekannt. Foto: iStock / nathaphat

Die Bundesregierung investiert massiv in die Ausbildung von Fachkräften in Pflege und Betreuung. Arbeitsminister Martin Kocher und Sozialminister Johannes Rauch gaben am Mittwochvormittag die Eckpunkte zum neuen Pflegestipendium und Ausbildungszuschuss bekannt.

 

Mindestens 1.400 Euro monatlich

Aufgrund des akuten Fachkräftebedarfs im Pflegebereich wird der Start des Pflegestipendiums nun deutlich vorgezogen: Ab 1. Jänner 2023 erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 1400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.

Ursprünglich war der Start des Pflegestipendiums für September 2023 geplant. Ausgeweitet wird auch der Ausbildungszuschuss: Rückwirkend ab September erhalten 5.500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat. Inkludiert wird auch die Behindertenbegleitung. 

Als Grund für das Vorziehen der Fördermaßnahmen beruft sich die Bundesregierung auf die Ergebnisse In der letzten „Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich“ aus dem Jahr 2019. In dieser Prognose wird von einem zusätzlichen Personalbedarf von ca. 76.000 Pflegekräften bis 2030 ausgegangen. Mit dem Pflegestipendium soll dem prognostizierten Personalmangel in der Pflege entgegengewirkt werden.

 

Kocher: „Förderung der Pflege unverzichtbar“

Arbeitsminister Martin Kocher verwies in der Präsentation der auf die demografische Entwicklung und sieht das Vorziehen des Pflegestipendiums als Reaktion gegen den akuten Arbeitskräftemangel.

„Aufgrund des demografischen Wandels und der Pensionierungswelle in den Pflegeberufen ist die Förderung von Aus- und Weiterbildungen insbesondere im Pflege- und Gesundheitsbereich für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Mit der Einführung des Pflegestipendiums und der Aufstockung der Höherqualifizierung von Beschäftigten setzen wir wichtige Schritte, um Ausbildungen im Pflegebereich weiter zu attraktivieren. Es freut mich, dass es in Kooperation mit dem AMS und dem Sozialministerium gelungen ist, die ursprünglich für September 2023 geplante Einführung des Pflegestipendiums auf Jänner 2023 vorzuziehen. Auf diesem Weg tragen wir erheblich dazu bei, dem akuten Arbeitskräftebedarf in den betroffenen Bereichen entgegenwirken.“

 

Überblick Pflegestipendium

  • Mit dem Pflegestipendium erhalten bestimmte Personen, die an Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die ein gewisses Mindestniveau nicht unterschreiten darf.
  • Ziel dahinter ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen, sowie Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu bringen.
  • Mit dem Pflegestipendium werden insgesamt 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen.
  • Für das Pflegestipendium und die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Ausbildungszuschuss für alle Sozialbetreuungsberufe

Bereits seit 1. September erhalten Erstauszubildende in einem Pflegeberuf einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat. Die Regelung gilt für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen. Bisher wurden Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen nur für die Dauer eines Ausbildungsjahres gefördert. Nun wird der Ausbildungszuschuss auch in Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer der Ausbildung bezahlt.

Künftig erhalten alle 5500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen zwei bzw. drei Jahre lang 600 Euro pro Monat. Dabei wird auch die Ausbildung im Sozialbetreuungsberuf „Behindertenbegleitung” zusätzlich gefördert.

 

Novelle Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz

  • Mittels Novelle werden die verfügbaren Mittel um 13 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr erhöht. Insgesamt stehen für den Ausbildungszuschuss damit 264 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Mit diesen 13 Millionen zusätzlich können nun auch Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen denAusbildungsbeitrag von 600 Euro für die gesamte Ausbildungsdauer beziehen.
  • Weiters ist es gelungen, den Sozialbetreuungsberuf Behindertenbegleitung in den Bezieherinnen- und Bezieherkreis aufzunehmen. Damit gibt es Zuschüsse für alle SOB-Ausbildungen im Behindertenbereich – eine wirksame Maßnahme gegen den drohenden Personalmangel im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
  • Von dieser Neuerung profitieren rund 5.500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen.

Der Bund unterstützt hier die Länder in Form von Zweckzuschüssen. Die Länder zahlen Ausbildungsbeiträge in der Höhe von 600 Euro pro Monat an Auszubildende im Bereich der Pflege und Betreuung aus. Der Bund übernimmt dabei zwei Drittel der Kosten (400 Euro).

 

Auch Pilotprojekt Pflegelehrer gewinnt an Fahrt

Bereits in der Vorwoche kündigte Arbeitsminister Martin Kocher an, dass noch vor Weihnachten die Ausbildungsverordnung zur Pflegelehrer in Begutachtung gehen wird. Geplant ist ein Pilotversuch zu einem neuen Lehrberuf im Herbst 2023. Die Pflegelehrer sieht eine dreijährige Ausbildung zur „Pflegeassistenz“ bzw. eine vierjährige Ausbildung zur „Pflegefachassistenz“ vor. Laut Kocher hat in Österreich der Bedarf an Pflegefachkräften im Vergleich zum Jahr 2021 um 40 Prozent auf 7.800 offene Stellen zugenommen.

 

Pflegeausbildung mit Matura

Darüber hinaus wurden am Wochenende auch die neuen Pflege-Schulformen fixiert und die entsprechende Finanzierung außer Streit gestellt. Wie Bildungsminister Martin Polaschek am Freitag bekannt gab, werden bis zum Jahr 2026 insgesamt bis zu 350 Millionen Euro für Pflegeschulen vom Bund bereitgestellt. Damit wären im Vollausbau 8.000 Ausbildungsplätze ausfinanziert. Mit der fünfjährigen Schulform „Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung“ wird analog der klassischen HTL oder HAK ab dem Schuljahr 2023/24, der derzeitige Schulversuch inkl.  Matura ins Regelschulwesen überführt.(Zur-Sache berichtete)