Innenpolitik

Staatsbürgerschaft wird nicht aufgeweicht

Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, die Regeln bleiben: Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Karl Nehammer. Foto: Bka/Christoph Dunker

Die Staatsbürgerschaft wird nicht aufgeweicht. Mit dieser Klarstellung meldet sich Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Karl Nehammer in der aktuellen Debatte zu Wort. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung enthält dazu keine Vorschläge oder Projekte. Die Diskussion zur Staatsbürgerschaft war durch den Wahlkampf für die Bundespräsidentenwahl 2022 ausgelöst worden.

 

Die Praxis hat sich bewährt

In der Kronen-Zeitung erklärte nun Bundeskanzler Nehammer: „Ein Aufweichen der Staatsbürgerschaft wird es mit der Volkspartei nicht geben.“ Es sei kein Grund zu sehen, weshalb die Praxis in der Vergabe der Staatsbürgerschaft geändert werden solle. Daher verstehe er, Nehammer, nicht, wieso dieses Thema im Wahlkampf zur Bundespräsidentschaft aufkomme. Und wörtlich meint Nehammer in der Kronen-Zeitung: „Tun wir nicht so, als müsste jeder 20 Jahre auf die Einbürgerung warten.“ Die Lage sei nämlich anders: „Unter bestimmten Voraussetzungen ist für einen großen Teil die Einbürgerung nach sechs bis zehn Jahren möglich.“

 

Bei Regierungsverhandlungen kein Thema

Wiederholt war unter anderem von ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner erklärt worden, die Regelungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft seien klar und angemessen, sollten beibehalten werden. Derart hatte sich vorige Woche zudem Innenminister Gerhard Karner geäußert. Auch Justizministerin Alma Zadic verwies darauf, dass das geltende Regierungsprogramm keine Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorsehe.

 

Van der Bellen löste Debatte aus

Auslöser der Debatte, die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft zu senken, war Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Am Rande eines Gesprächs hatte er angedeutet, er könne sich einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft vorstellen.

 

Staatsbürgerschaft für Nachkommen der NS-Opfer

Österreich setzt derzeit zwei wesentliche Vorhaben der Regierung um. Diese betreffen die Verleihung der Staatsbürgerschaft an die Nachkommen von NS-Opfern. Im Arbeitsprogramm heißt es dazu: „Sicherstellung professioneller Betreuung von NS-Opfern und deren Nachkommen bei den Verfahren in Umsetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes.“ Das zweite Regierungsvorhaben betrifft die Integration: „Bedarfsgerechter Ausbau von staatlichen Integrationsangeboten und -verpflichtungen wie Werte und Orientierungskursen, Staatsbürgerschaftskursen sowie Mentoring- und Role-Model-Programmen sowie Patenschaftsmodellen.“