Innenpolitik

Steuerfahndung sicherte 48,5 Millionen Euro

Können eine erfolgreiche Bilanz der Steuerfahndung vorlegen. Finanzminister Magnus Brunner und Alfred Hacker (l.) sowie Christian Ackerler (r.). Foto: BKA/Aigner

Das Finanzministerium legte Bilanz zur Arbeit der Steuerfahndung im Jahr 2023 und kann erneut eine Reihe von Ermittlungserfolgen vorweisen. Insgesamt sicherten die Fahnder der Finanz 48,5 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern und Abgaben. Mit den Strafen könne weitere 100 Millionen geltend gemacht werden.

 

Spezialeinheit für Fahndung

Exakt 186 Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung, einer Spezialeinheit im Amt für Betrugsbekämpfung, konnten 2023 insgesamt 210 Fälle organisierter und systematischer Steuer-und Abgabenhinterziehung erfolgreich abschließen.

Dabei sicherten sie Steuernachzahlungen in Höhe von 48,46 Millionen Euro.

Zusätzlich drohen den Täterinnen und Tätern in Summe Strafen von bis zu 100 Mio. Euro. Die Schwerpunkte bei den Kontrollen lagen im Baugewerbe mit Schwarzrechnungen und nicht erfassten Arbeitsstunden, in nationalen und internationalen Umsatzsteuer-Betrugsszenarien und im Transportgewerbe, wie das Finanzministerium am Montag in einer Aussendung bekanntgab.

Brunner: Schutz der ehrlichen Steuerzahler

Finanzminister Magnus Brunner betont anlässlich der Präsentation der Jahresbilanz der Steuerfahndung, dass die Ergebnisse der Steuerfahndung für das Jahr 2023 einmal mehr die Bedeutung und Effektivität unserer Spezialeinheit im Kampf gegen systematischen und organisierten Abgabenbetrug unterstreichen würden.

„Der Schutz der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie das Sichern fairer Wettbewerbsbedingungen stehen im Vordergrund der Arbeit der Steuerfahndung. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Steuerfahndung für ihren engagierten und erfolgreichen Einsatz. Mit ihrer Arbeit sorgt die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung dafür, dass jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich an die Gesetze halten, nicht die Dummen sind“, erklärt der Finanzminister.

 

Die Bilanz der Steuerfahndung in Zahlen:

  • 56 Fälle mit Zwangsmaßnahmen
  • 157 Hausdurchsuchungen mit 861 Einsatzkräften
  • 255 Kontoöffnungen
  • 4 Festnahmen
  • 65,66 Terrabyte gesichertes Datenvolumen zur Auswertung

Alfred Hacker, Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung, unterstreicht die Notwendigkeit der laufenden Anpassungen der Ermittlungsmethoden: „Die fortschreitende Digitalisierung und Internationalisierung des Wirtschaftslebens eröffnen Betrügern neue Möglichkeiten. Unsere Antwort darauf ist eine stetige Anpassung unserer Ermittlungsmethoden und eine verstärkte internationale Kooperation. Die Ergebnisse des Jahres 2023 sind ein Beleg für die Wirksamkeit dieser Strategie und motivieren uns, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen.“

Christian Ackerler, Leiter der Steuerfahndung, ergänzt: „Die im vergangenen Jahr aufgedeckten Betrugsfälle und Steuerhinterziehungen sind komplex und umfassen ein breites Spektrum von Branchen und Methoden. Neben unserer akribischen Ermittlungsarbeit erwies sich auch die intensive Zusammenarbeit mit Justizbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen, sowohl national als auch international, erneut als Schlüssel zum Erfolg.“

Einige ausgewählte Fälle des Finanzministeriums illustrieren das facettenreiche Ermittlungsgebiet der Steuerfahndung.

 

Umsatzsteuerbetrug mit Kebap-Fleisch 

Ein herausstechendes Beispiel für Umsatzsteuerbetrug ist der Fall eines Gastronomieunternehmers in Oberösterreich, der im Zeitraum zwischen 2017 bis 2021 Fleisch im Wert von etwa 2,7 Millionen Euro steuerfrei erwarb, ohne diese Einkäufe ordnungsgemäß in den Steuererklärungen anzugeben. Der Unternehmer belieferte mit dem Fleisch Gastronomieunternehmen und hier in erster Linie Kebap-Lokale bzw. –Stände. Hinterzogen wurde überwiegend die Umsatzsteuer sowie diverse Ertragssteuern.

Steuerhinterziehung mit Europaletten 

Innerhalb von nur sieben Monaten, von Januar bis Juli 2022, kaufte und verkaufte ein in Wien ansässiger Betrieb Europaletten für insgesamt rund 1,8 Mio. Euro von verschiedenen Zulieferern, ohne dass dafür Lieferscheine vorgelegt werden konnten. Eine Überprüfung ergab, dass die Lieferanten entweder als Scheinunternehmen identifiziert oder kurz nach Erbringung ihrer Leistung insolvent wurden. Untersuchungen bei Masseverwaltern zeigten, dass die vorgelegten Eingangsrechnungen, basierend auf Unterschieden im Briefpapier, Firmenstempeln und Kontaktdaten, nicht von den behaupteten Firmen stammten. Dieser Betrug führte zur Verkürzung von ca. 600.000 Euro an Umsatzsteuer, wobei die genaue Höhe der verkürzten Kapitalertragsteuer und der Strafe noch festgestellt wird.

USB-Stick verriet Bargeldbewegungen 

Im Baugewerbe wurden bei einem Betrieb in Tirol Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt, bei denen ein Unternehmen Überstunden seiner Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß erfasste und stattdessen „schwarz“ auszahlte. Bei einer Hausdurchsuchung beim Geschäftsführer des Bauunternehmens entdeckten die Fahnderinnen und Fahnder einen USB-Stick, in denen der Firmenchef „Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen“ mit Bargeldbewegungen aufgezeichnet hatte, die im betrieblichen Rechnungswesen des Bauunternehmens weder erfasst waren, noch in den eingereichten Steuererklärungen umfassend offengelegt wurden. Die gründlichen Untersuchungen brachten weitere Unregelmäßigkeiten ans Licht und zeigten, dass in Summe mehr als 3,4 Millionen Euro hinterzogen wurden.

Lesehinweis: Halbjahresbilanz 2023 der Steuerfahndung