Innenpolitik
Steuerreform bringt spürbare Entlastung für Bauernfamilien
Umweltschädliches Verhalten wird bepreist, die Einnahmen aus dieser ökosozialen Steuerreform fließen anschließend mittels Klimabonus an die Bevölkerung zurück.
Wettbewerbsfähigkeit & Ausgleich
Neben der Produktion von wertvollen Lebensmitteln ist die Landwirtschaft der einzige Wirtschaftssektor, der auch CO2 aus der Atmosphäre aufnimmt. Für die Landwirtschaft gibt es deshalb eine CO2-Vergütung. „Das schafft Wettbewerbsfähigkeit und einen fairen Ausgleich!“
Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sehen die Reform als echten Meilenstein für den ländlichen Raum und begrüßen die Ökologisierung des Steuersystems: „Der ländliche Raum ist Teil der Lösung im Kampf gegen den Klimawandel. Gemeinsam mit bäuerlichen Familienbetrieben ergreift die Bundesregierung nun die Chance, nach der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg eine nachhaltige Reform des Steuersystems auf den Weg zu bringen. In diesem ‚Fairantwortungspaket‘ sind viele Maßnahmen zur Entlastung der bäuerlichen Berufsgruppe und der Bevölkerung im ländlichen Raum enthalten. Diese faire und nachhaltige Umwandlung des Steuersystems entspricht dem ökosozialen Prinzip, für das der Bauernbund seit Jahren eintritt.“
Um die Bäuerinnen und Bauern zu entlasten, werden mit der Steuerreform folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht:
CO2-Vergütung für die Landwirtschaft
Mit der Einführung der österreichweiten CO2-Bepreisung werden die Kosten für Treibstoffe steigen. Diese höheren Kosten sollen mit einer CO2-Vergütung für die Landwirtschaft am Ende des Jahres pauschal abgegolten werden. Es wird eine flächenbezogene Steuerrückvergütung geben. Mangels technischer Alternativen werden Bauern auch weiterhin Treibstoff für Traktoren und Maschinen brauchen, damit die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichergestellt werden kann. Die österreichische Land- und Forstwirtschaft hat bis dato bei Treibstoffen eine höhere Steuerlast als andere EU-Länder. Gleichzeitig gewähren die meisten EU-Länder ihren Bauern eine Mineralölsteuer-Vergütung.
Förderung von energieautarken Bauernhöfen
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sollen 100% Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030 erreicht werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu soll erneuerbarer Strom aus PV-Anlagen leisten.
Energieautarkie bis 2040: Mit der Steuerreform sollen möglichst viele energieautarke Bauernhöfe geschaffen werden, die den Strom für den Eigenverbrauch aus gebäude- und betriebsintegrierten PV-Anlagen samt Speicheranlagen beziehen.
Zusätzlich zur Investitionsförderung im EAG wird ein Investitionsprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“ für die Landwirtschaft aufgelegt. Dafür wird es einen Sonderinvestitionstopf, dotiert mit 25 Mio. Euro pro Jahr, geben. Darüber hinaus sollen Bauern eine Befreiung der Eigenstromabgabe erhalten, wenn sie erneuerbare Energie erzeugen.
Regionaler Klimabonus für den ländlichen Raum
Menschen am Land sind auf Individualverkehr angewiesen, denn nicht in jeder Ortschaft gibt es eine gute öffentliche Anbindung. Genau hier soll der regionale Klimabonus entlasten.
Ab 2022 wird es einen regionalen Klimabonus geben. In Abhängigkeit vom jeweiligen Hauptwohnsitz werden es zwischen 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Person sein. Für jedes Kind gibt es zudem einen Bonus in der Höhe von 50 Prozent.
Sauber-Heizen-Offensive
Österreich will raus aus der Verwendung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas) für Heizsysteme. Mit der „Sauber-Heizen-Offensive“ werden Anreize für den Ausstieg aus Öl und Gas, den Heizkesselaustausch und die Sanierung sowie thermische Sanierung geschaffen.
Für den Umstieg auf erneuerbare Energie beim Heizen (Biomasse, Pellets, etc.) werden insgesamt 500 Mio. Euro veranschlagt. Davon profitiert insbesondere auch die Land- und Forstwirtschaft als Rohstofflieferant.
Entfernungsabhängige Bepreisung von Lebensmitteln
Lebensmittel mit langen Transportwegen verursachen einen höheren CO2-Ausstoß als regional produzierte Lebensmittel. Weitgereiste Lebensmittel (z.B.: aus Südamerika) sollen bepreist werden, um Chancengleichheit für regionale Produzenten zu bewirken.
Senkung der Krankenversicherungsbeiträge
Für Bezieher niedriger Einkommen werden die Krankenversicherungsbeiträge ab Juli 2022 verringert, wovon neben den Bäuerinnen und Bauern auch viele Pensionisten profitieren werden.
Familienbonus
Der Familienbonus wird ab Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr angehoben. Auch der Kindermehrbetrag steigt von 250 auf 450 Euro.
Mit dieser Reform wird die gesamte Landwirtschaft und damit auch die Bäuerinnen und Bauern entlastet. „Für sie ist nachhaltiges Wirtschaften im Einklang mit Natur und Gesellschaft schon seit jeher selbstverständlich. Zudem erleichtern wir mit dieser Reform unseren Betrieben die Arbeit und fördern weitere Investitionen in neue und umweltfreundliche Technologien“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.