Innenpolitik
Totschnig sendet Tierwohl-Paket an das Parlament
Das Parlament soll nächst Woche ein Tierwohl-Paket behandeln. Dieses beendet umstrittene Praktiken und stärkt die Lebensmittelversorgung. Dies gab Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bekannt. Das Paket, so Totschnig wird allen Interessen gerecht.
Programm und Entschließung
Im Regierungsprogramm sind Anpassungen bei Tierschutz, Tierhaltung und Tiertransporten sowie konkrete Vorhaben vorgesehen. Darauf und auf dem parlamentarischen Entschließungsantrag vom Dezember 2021 beruht das vorgelegte Tierwohl-Paket. Dieses war begutachtet und umfassen beraten worden.
Dazu Bundesminister Norbert Totschnig: „Tierwohl ist uns allen wichtig – genauso, wie die verlässliche Versorgung mit heimischen Lebensmitteln. Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung wurde daher lange, intensiv und in Abstimmung mit den betroffenen Branchen verhandelt. Damit wird es sowohl den Interessen des Tierschutzes, der Bäuerinnen und Bauern als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht.“
Ausgewogene Lösung
Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung achtet auf die Interessen des Tierschutzes, der Wertschöpfungskette und der Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es in einer Information des Landwirtschaftsministeriums. Gemeint ist damit, Verbesserungen in der Haltung der Nutztiere ohne unverhältnismäßige Steigerung der Preise anzustreben.
Das Paket besteht aus drei Teilen:
- Die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung umfasst Anpassungen bei der Haltung von Schweinen, insbesondere hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit und Stand in Bezug auf das Schwanzkupieren. Zusätzlich werden die Mindestanforderungen an EU-Empfehlungen angepasst.
- Die Novelle des Tiertransportgesetzes beinhaltet unter anderem ein Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in bestimmte Drittstaaten, verpflichtende Planung und rückblickende Kontrollen beim Export in Drittstaaten, ein Mindestalter für den Transport von Kälbern, Beschränkungen der Transportdauer von Kälbern sowie Einschränkungen für den Export von Zuchtrindern in Drittstaaten.
- Ziel der Novellierung des Tierschutzgesetzes ist die Weiterentwicklung des Tierwohls und des Tierschutzes, Verwaltungsvereinfachungen und die Anpassung von Strafbestimmungen. Anpassungen umfassen außerdem das Verbot des Schredderns und Tötens von Küken ohne nachweisbaren Verwendungszweck, sowie das Auslaufen bestehender Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung von Rindern mit 1. Jänner 2030.
Bis zuletzt wurde über Vollspaltenböden verhandelt, die mit 31. Dezember 2039 auslaufen. Die bestehenden Haltungsanlagen können bis zum Ende der Übergangsfrist weiter betrieben werden. Für den Neu- und Umbau gilt ab 1. Jänner 2023 ein neuer gesetzlicher Standard (erhöhtes Platzangebot, Liegebereich und Beschäftigungsmaterialien).
Hohe Erwartungen, hoher Druck
In der Information zum Tierwohl-Paket behandelt das Landwirtschaftsministerium auch das Spannungsfeld gestiegener gesellschaftlicher Erwartungen an die Tierhaltung einerseits und eines hohen wirtschaftlichen Drucks auf bäuerliche Betriebe andererseits. Dennoch gelte es, den Bäuerinnen und Bauern eine planbare Perspektive zu sichern. In den monatelangen Verhandlungen zu diesem Paket konnten „viele praxisfremde Forderungen“ abgewendet werden, heißt es im Agrarressort.
Einzelne Punkte würden die landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen stellen, aber den tierhaltenden Bäuerinnen und Bauern werde Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe speziell im Hinblick auf anstehende Investitionen gegeben. Ein großer Teil der Verantwortung liegt aber auch in der Vermarktungskette und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, schreibt das Agrarressort, denn: „Tierwohlprogramme – speziell im Schweinesektor – brauchen die spürbare Akzeptanz und Wertschätzung aller Gesellschaftsgruppen.“