Innenpolitik
Türkis-grüne Halbzeitbilanz: Sicherheit an oberster Stelle
Sicherheit spielt bei den Menschen gerade nach der Corona Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine eine besonders wichtige Rolle. Bundeskanzler Karl Nehammer hat Sicherheit als eine der drei wichtigen Arbeits-Leitlinien seines Regierungsteams definiert.
Schon jetzt konnten unter der türkisen Führung in der Bundesregierung in viele Bereichen wesentliche Maßnahmen im Namen der Sicherheit beschlossen werden. Zur Halbzeit der Legislaturperiode der türkis-grünen Regierung zieht Zur-Sache eine Zwischenbilanz.
Dichtes Arbeitsprogramm und Corona
Nach intensiven Verhandlungen nahm die türkis-grüne Bundesregierung im Jänner 2020 ihre Arbeit auf. Das über 300 Seiten starke Koalitionsabkommen sollte als Kompass und Arbeitsgrundlage von ÖVP und Grüne für die kommenden fünf Jahre dienen. Die Schwerpunkte lagen beim Thema Sicherheit, einer strikten Linie in der Integration und gegen illegale Migration sowie einer Ökologisierung des Steuersystems. Diese Projekte und Reformen bilden die Leuchttürme des Regierungspapiers.
Kurz nachdem die Arbeit aufgenommen worden war, wurde nicht nur Österreich sondern die gesamte Welt von der Corona Pandemie überrascht. Trotz voller Konzentration auf die Pandemiebekämpfung konnte die Regierung eine Vielzahl an Maßnahmen aus dem Regierungsabkommen auf den Weg bringen.
Sicherheit wurde dabei zu einem umfassenden Begriff. Wurde Sicherheit früher nur über Innere und Äußere Sicherheit sowie Landesverteidigung definiert, gilt nun die Sicherheit auch bei der Lebensmittelversorgung, der Energieversorgung oder bei der sozialen Absicherung.
Innere Sicherheit
Mit der Neustrukturierung des Nachrichtendienstes wird aus dem ehemaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Die Mitarbeiterzahl im Verfassungsschutz wird in den nächsten fünf Jahren verdoppelt. Mit erweiterten Berichtspflichten wird auch die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ausgeweitet.
Nach dem Terroranschlag vom 2. November 2020 wurden zwei Anti-Terror-Paket beschlossen: Zum einen mit Verschärfungen im Führerscheingesetz und Staatsbürgerschaftsgesetz für rechtskräftig verurteilte Terroristen. Zum anderen mit Verschärfungen im Vereinsgesetz, im Waffengesetz sowie im Sprengmittelgesetz.
Nach der Serie an Frauenmorden wurde ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen geschnürt. So werden der Datenaustausch zwischen den einzelnen Einrichtungen verbessert, die Fallkonferenzen verstärkt und die Tatmotive besser durchleuchtet. Zudem soll jede Polizeiinspektion in ganz Österreich über speziell ausgebildete Präventionsbeamte verfügen. Die Zahl der Beamten, die über eine spezifische Ausbildung im Bereich der Gewaltprävention verfügen, wird aufgestockt.
Landesverteidigung mit Heeresreform
Das Bundesheer war aufgrund der Pandemie in den vergangenen zwei Jahren besonders gefordert. Von Hilfe in Logistikzentren bis hin zur Unterstützung bei der Abwicklung der Impfung und Massentests, waren die Soldatinnen und Soldaten präsent. Mit Erfolg. Denn eine von OGM im Juli 2021 veröffentlichte Umfrage über das Vertrauen in staatliche Einrichtungen und Institutionen, verzeichnete das Bundeheer mit einem Plus von 18 Prozent den höchsten Vertrauenszuwachs in der Bevölkerung.
Aber auch abseits von Corona konnten in den vergangenen 2,5 Jahren wichtige Weichenstellungen in der Landesverteidigung vorgenommen werden.
Wichtigster Beschluss war die Einleitung der Heeresreform unter dem Motto „Verwaltung verschlanken, Truppe stärken“. Zudem wurde in die Ausrüstung und Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten samt Infrastruktur investiert. Die dringende Beschaffung von 18 leichten Mehrzweckhubschraubern des Typs Leonardo wurde ebenso finalisiert wie Attraktivierung der Besoldung bei Grundwehrdienern und Milizsoldaten.
Auch in punkto Klimaschutz und Umweltfreundlichkeit wurden wesentliche Akzente gesetzt wie etwa die Projekte Klimateller, Elektro Mobilität. Im Herbst 2022 beginnt zudem der erste Studiengang des FH Bachelorstudiums „Militärische IKT-Führung“
Sichere Energieversorgung
Mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist auch plötzlich die Frage der Energiesicherheit in Österreich in den Mittelpunkt der Diskussionen gerückt. Her hat die Bundesregierung rasch reagiert und die notwendigen Vorkehrungen zur Schaffung von Gasreserven getroffen. Damit die Gasversorgung auch für den nächsten Winter gewährleistet werden kann, müssen die Speicher in den nächsten Monaten bestmöglich gefüllt werden. In diesem Sinne sollen Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen Gasreserven ausgearbeitet werden.
Aber bereits vor dem Krieg hat sich die Bundesregierung mit der zukünftigen Energieversorgung des Landes und notwendige Energiesicherheit beschäftigt. Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz stellt einen Meilenstein dar. Erster Schritt zu 100 Prozent Öko-Strom. Konkret wird mit dem EAG verankert, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen umzustellen. Damit soll der Anteil an Erneuerbaren im Vergleich zu heute um 50 Prozent steigen. Ausbau der Erneuerbaren Energie um 27 TWh: Elf TWh Photovoltaik, zehn TWh Wind, fünf TWh Wasserkraft, eine TWh Biomasse.
Sichere Versorgung mit Lebensmittel
Mit dem Abschluss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Reform konnte für den Agrarbereich und die bäuerlichen Betriebe zusätzlich über 1,3 Milliarden Euro Förderung pro Jahr mehr rausverhandelt werden. Mit der Einführung der Herkunftskennzeichnungspflicht ab 2023 kommt es zu einer entscheidenden Stärkung der regionalen Wertschöpfung, von der Bäuerinnen und Bauern profitieren werden. Zudem werden Österreichs Bäuerinnen und Bauern mit einem Gesetz vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt.
Milliarden für soziale Sicherheit
Das ohnehin sehr stabile soziale Netz wurde mit Corona um eine Reihe von Maßnahmen noch engmaschiger. Ziel der Bundesregierung war es: so viel Schaden wie möglich von den Menschen abzuhalten und dort zu helfen, wo Hilfe notwendig ist. Von Sonderbetreuungszeiten über Kurzarbeit bis hin zu Sonderregelungen für Schwangere, Sonderzahlungen und einer Vielzahl an sozialrechtlichen Änderungen reichte der Maßnahmenmix der Regierung.
In mehreren Schritten wurden insgesamt rund 940 Millionen Euro für direkte Unterstützungsleistungen an armutsgefährdete Haushalte zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel wurden verwendet für Einmalzahlungen in Höhe von bis zu je 300 Euro an Haushalte, in denen Sozialhilfe, Pensionen mit Ausgleichszulage, Kranken- oder Rehabilitationsgeld, Studienbeihilfe oder dergleichen, bezogen wird.
Für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurden bei längerer Dauer der Arbeitslosigkeit zwei Mal 450 Euro und zwei Mal 150 Euro sowie monate-lang erhöhte Notstandshilfe ausbezahlt.
Darüber hinaus waren Sonderzahlungen von bis zu 200 Euro für Familien mit Kindern bzw. zur Abdeckung von gestiegenen Energiekosten vorgesehen.
Schließlich wurden Unterstützungsmaßnahmen für Sozialmärkte und Tafeln sowie bei (drohender) Obdachlosigkeit finanziert.