Innenpolitik
Wo gilt die 2G-Regel?
Was bedeutet 2G, 2,5G und 3G? Am Montag sind aktualisierte Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Wo gilt welche Regel? Zur Sache bietet einen Überblick.
Was bedeutet 3G, 2,5G und 2G?
3G – Geimpft, genesen, getestet:
Gültig sind alle in Österreich zugelassenen Impfstoffe, Genesungszertifikat über eine durchgemachte Corona-Infektion innerhalb der letzten 180 Tage oder ein Antigen- oder PCR-Test. Ein Antigen-Test gilt 24 Stunden nach Probenentnahme, ein PCR-Test in Wien 48 Stunden, in den restlichen Bundesländern 72 Stunden nach Probenentnahme.
Eine Impfung ist derzeit 9 Monate nach dem 2. Stich gültig, danach ist die 3. Impfung erforderlich. Bei einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen ist eine weitere ab dem 3. Jänner notwendig.
2,5G – Geimpft, genesen, PCR-getestet:
Anders als bei 3G gilt bei 2,5G ausschließlich ein PCR-Test als Testnachweis.
2G – Geimpft oder genesen:
Im Falle von 2G ist ausschließlich eine Impfung oder ein Genesungszertifikat über eine durchgemachte Corona-Infektion innerhalb der letzten 180 Tage gültig. Weder Antigen- noch PCR-Tests werden akzeptiert.
Wo gilt welche Regel?
3G gilt derzeit am Arbeitsplatz, sofern es mit anderen Menschen Kontakte gibt, die länger als 15 Minuten andauern. Eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist demnach nicht mehr erforderlich, eine Maske kann jedoch zusätzlich verwendet werden.
2G gilt aktuell überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also beispielsweise im Kino- und Theater, beim Friseur oder bei Sportveranstaltungen. Besuche in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind ebenfalls nur noch mittels 2G-Nachweis möglich.
Die 3G- und 2G-Regel gilt nicht für Bereiche, welche die Grundbedürfnisse der Menschen decken. Dazu zählen beispielsweise die öffentlichen Verkehrsmittel und der Handel, hier ist jedoch das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Arztpraxen und Krankenhäuser
- Im gesamten Handel
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen gilt:
- Bei mehr als 25 Teilnehmern: 2G-Pflicht
- Bei mehr als 50 Teilnehmern: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines COVID-19-Beauftragten und die Erstellung eines Präventionskonzepts
- Bei mehr als 250 Teilnehmern: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
Strenge Kontrollen
Die Kontrollen der 2G-Regel erfolgt wie bisher durch die Gesundheitsbehörden und die Polizei, betonte Innenminister Karl Nehammer. „Jeder muss mit einer Kontrolle rechnen“, so der Innenminister. Der Schwerpunkt der Kontrollen würde aber weiterhin auf gefälschten Impfzertifikaten liegen, heißt es aus dem Innenministerium.
Zugelassene Impfstoffe in Österreich sind:
- Vaxzevria von AstraZeneca
- Comirnaty von Pfizer/Biontech
- Spikevax von Moderna
- COVID-19 Vaccine Johnson & Johnson