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Rechtsschutzbeauftragte mit scharfer Kritik an WKStA: „Zweck heiligt nicht alle Mittel“

Die WKStA stellte ein Verfahren ein, ein weiteres wurde durch Gerichtsbeschluss eingestellt. Foto: Florian Schrötter, Grafik: Zur-Sache

Die WKStA versucht laufend Grenzen in ihrer Arbeit zu überschreiten. Diese scharfe Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übt die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Prof. Dr. Gabriele Aicher. Dr. Aicher ist das oberste Kontrollorgan der Staatsanwaltschaften und in ihrer Kontrollarbeit weisungsfrei. „Die Zweck heiligt nicht die Mittel“, so Aichers kritische Bilanz nach den jüngsten Razzien der WKStA. Belege für ihre Kritik präsentiert die Rechtsschutzbeauftragte auf 13 Seiten, die der „Krone“ vorliegen.

 

WKStA muss sich „selbst an Vorgaben des Rechtsstaats“ halten

Prof. Dr. Gabriele Aicher ist die Rechtschutzbeauftragte der Justiz. Die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten dient der Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes in Strafverfahren. Prof. Dr. Gabriele Aicher wurde gemäß § 47a Abs 1 StPO von der Bundesministerin für Justiz für eine Funktionsdauer von drei Jahren bestellt.

Die weisungsfreie Juristin formuliert deutliche Kritik am Vorgehen der WKStA.

So attestiert Dr. Aicher der WKStA, mit ihren Ermittlungsmethoden „Grenzen zu verschieben“: „Wer den Rechtsstaat vertritt, hat sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten. Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, wird Aicher in der Tageszeitung „Krone“ zitiert.

 

Kritikpunkte im Überblick

Drei wesentliche Kritikpunkte formuliert Eichner an die WKStA laut „Krone“.

 

Vorgehen der WKStA als „Gefahr für die Pressefreiheit“

Bei den Ermittlungen gegen ein Medienunternehmen handelt es sich um „Berufsgeheimnisträger“. Durch das Redaktionsgeheimnis sind Medien vor Ermittlungsmaßnahmen geschützt. Damit soll die Pressefreiheit gesichert werden.

Den besonderen Schutz für Vertreter der Presse sieht Aicher durch die Ermittlungsmethoden der WKStA nicht eingehalten und somit – laut „Krone“ – eine „Gefahr für die Pressefreiheit“. Laut Aicher gebe es keinen dringenden Tatverdacht gegen jene „Berufsgeheimnisträger“, bei denen eine Hausdurchsuchung stattfand. Damit wäre die Hausdurchsuchung, so die „Krone“, „rechtswidrig und nicht ein bloßer Formfehler“.

 

Alle Verfahren werden immer noch unter dem Dach „HC Strache“ geführt

Sogar die aktuellen Verfahren führt die WKStA immer noch gesammelt unter dem Dach „Heinz Christian STRACHE und andere Beschuldigte“, wie Aicher feststellt. Das bedeutet, dass immer der gleiche Richter alle Entscheidungen trifft.

Außerdem bedeutet das, dass alle beteiligten Anwälte und Beschuldigten Akteneinsicht bekommen. Dieser Kreis ist nach Einschätzung durch juristisch versierte Beobachter inzwischen sehr groß geworden.

 

Sind die „Zufallsfunde“ überhaupt verwertbar?

Die WKStA stütze, so Aicher weiter, einen wesentlichen Teil ihrer Vorwürfe auf „Zufallsfunde“ vom Handy des ehemaligen ÖBAG-Chefs. An die kam die WKStA überhaupt nur, weil sie in der sogenannten „Casinos-Affäre“ ermittelte – also ein „Zufallsfund“.

Diese Chats wurden nun von der – so ist es Medienberichten zu entnehmen – Freundin eines führenden Staatsanwalts ausgewertet, die als Hilfskraft bei der WKStA arbeitet. Für Aicher führt das laut der „Krone“ zur Frage, ob diese „Zufallsfunde“ „ohne Einhaltung der üblichen Regularien für Überwachungsmaßnahmen“ überhaupt im Akt verwertbar seien.

Die „Krone“ schreibt weiter, dass Aicher auf eine Nachfrage hin noch konkretere Worte zum Vorgehen der WKStA findet: „Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit!“ So sei Aicher wegen der Wahrnehmung besorgt, „wie fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben und das beunruhigt mich zutiefst“.