Innenpolitik

Einhaltung der Wahlkampfkosten bestätigt

Die ÖVPO hat die Obergrenze der Wahlkampfkosten eingehalten, sagt Generalsekretär Christian Stocker. Foto: Zur-Sache

„Die Volkspartei hat die Obergrenze der Wahlkampfkosten von 7 Millionen Euro deutlich eingehalten. Das hat nun auch der dritte vom Rechnungshof beauftragte Wirtschaftsprüfer festgestellt“, erklärte Generalsekretär Christian Stocker.

Konkret betrugen die Wahlkampfkosten der Volkspartei 2019 laut diesem Prüfer 6,6 Millionen Euro. Das sind also deutlich weniger als 7 Millionen Euro, so Stocker. Darüber hinaus sieht dieser dritte Prüfer offene Rechtsfragen, die er selbst nicht final beurteilen kann. Dabei geht es um 887.000 Euro.

„Wir sind heute vom Rechnungshof informiert worden, dass er diese Rechtsfragen an den Unabhängigen Parteien- und Transpartenzsenat weiterdelegiert“, gab Stocker in einer Erklärung bekannt. Die Unabhängige Parteiensenat werde alles noch letztgültig prüfen.

Die Rechtsansicht der ÖVP sei jedenfalls klar, so Stocker: „Diese Ausgaben sind nicht den Wahlkampfkosten zuzuordnen. Wir gehen aufgrund der Faktenlage nicht davon aus, dass der UPTS zu einem anderen Ergebnis kommt.“

Andererseits sei für die ÖVP aber auch ein anderer Aspekt völlig klar: „Es haben nun drei Wirtschaftsprüfer den Rechenschaftsbericht der Volkspartei penibel unter die Lupe genommen. Alle drei Wirtschaftsprüfer haben nun unabhängig voneinander bestätigt: Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 eingehalten.“

Und generell meinte Stocker zu den Prüfungen: „Eines ist schon festzuhalten: Für die Volkspartei wurden völlig neue Maßstäbe angewandt. Noch nie wurde so intensiv und umfassend geprüft. Das ist vollkommen in Ordnung. Wir fordern aber, dass diese neuen Maßstäbe nun auch für die anderen Parteien angewandt werden.“

 

Die ÖVPO hat die Obergrenze der Wahlkampfkosten eingehalten, sagt Generalsekretär Christian Stocker. Foto: Zur-Sache
Die ÖVP hat die Obergrenze der Wahlkampfkosten eingehalten, sagt Generalsekretär Christian Stocker. Foto: Zur-Sache
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