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Zuverdienst für Eltern angepasst

Die Grenze für geringfügigen Zuverdienst für Eltern in Karenz wird 2024 erhöht, beschloss der Familienausschuss des Nationalrats. Foto: iStock

Die Möglichkeiten des Zuverdienstes für Eltern werden der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Ein Vorteil für Familien, wie ÖVP-Abg. Norbert Sieber nach der Sitzung des Familienausschusses erklärte.

 

Geringfügiger Zuverdienst während Karenz

“Wir wollen sicherstellen, dass anspruchsberechtigte Eltern während der Karenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können“, sagte Familiensprecher Norbert Sieber am Montag nach der Sitzung des Familienausschusses des Nationalrats. Der Grenzbetrag von 7.800 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2024 nicht aus, heißt es im Ausschussbericht.

Daher wird die Grenze für den Zuverdienst während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld erhöht wird.

Ein ÖVP-Grüner Initiativantrag für Anpassungen im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz sieht vor, den bislang gültigen Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bzw. bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von jährlich 7.800 auf 8.100 Euro zu erhöhen.

In Kraft treten solle die Novelle bereits mit 1. Jänner 2024. Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.

Ein weiterer Antrag befasst sich mit aus der Ukraine vertriebenen Personen im Bundesgebiet. Deren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe wird ebenfalls – ursprünglich war er bis maximal 4. März 2024 vorgesehen – bis 4. März 2025 verlängert.

Eine Übersicht der Familienleistungen finden Sie HIER.

Die Grenze für geringfügigen Zuverdienst für Eltern in Karenz wird 2024 erhöht, beschloss der Familienausschuss des Nationalrats. Foto: iStock
Die Grenze für geringfügigen Zuverdienst für Eltern in Karenz wird 2024 erhöht, beschloss der Familienausschuss des Nationalrats. Foto: iStock
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