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140 Wege zur Informationsfreiheit

So geht moderner Staat: Die Informationsfreiheit soll ab 1. September gelten. Damit das möglich ist, wurde das Amtsgeheimnis aus 140 Gesetzen entfernt. Forscher erhalten weitere Zugänge zu öffentlichen Daten, beschloss der Nationalrat.
Pröll: Informationsfreiheit – neues Kapitel der Transparenz
„Mit 1. September 2025 beginnt ein neues Kapitel der Transparenz für die österreichische Verwaltung und Behörden“, erklärte Staatssekretär Alexander Pröll vor dem Nationalrat: Das Informationsfreiheitsgesetz löst – nach einhundert Jahren – das Amtsgeheimnis ab: Daten der Verwaltung sollen der Öffentlichkeit umfangreicher als bisher zur Verfügung stehen.

Erläutert Info-Freiheit: Alexander Pröll vor dem Nationalrat (Screenshot parlament.gv.at)
Amtsverschwiegenheit tritt außer Kraft
Alexander Pröll dazu: „Der bisherige verfassungsgesetzliche Grundsatz der Amtsverschwiegenheit und die damit einhergehende Auskunftspflicht der Verwaltung treten außer Kraft. An ihre Stelle tritt ein neuer, zukunftsweisender Artikel 22a B-VG, der das Prinzip der proaktiven und antragsbezogenen Informationspflicht verankert.“
Damit die Verwaltung und die Behörden jedoch etwa persönliche und betriebliche Daten schützen, wurden 140 Gesetze an die neue Gesetzeslage angepasst.
Die Novelle reichen vom Amtshaftungsgesetz über das Epidemiegesetz bis zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Die Amtsverschwiegenheit wird durch neue verfassungsgesetzlichen Vorgaben ersetzt. Berichtspflichten werden neu geregelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst.
Berufspflichten bleiben aufrecht
An geltenden Pflichten zur Verschwiegenheit, etwa für Ärztinnen bzw. Ärzte oder Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten, ändert sich nichts.
Wesentliche Änderungen betreffen die Transparenzdatenbank. Ab September sind im Transparenzportal alle staatlichen Förderungen über 1.500 Euro, die nicht an Privatpersonen gehen, öffentlich zugänglich zu machen.
Im Strafgesetzbuch wird die „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ durch die neue Strafbestimmung „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt, wobei die Strafdrohung mit bis zu drei Jahren unverändert bleibt.
Das Gesetzespaket enthält weitere Vorhaben: So sollen Pflegschaftsgerichte künftig wieder verpflichtend über die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren informiert werden.

Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Verwaltung: ÖVP-Abg. Susanne Raab
Datenzugang für Forschung
Ein neues Gesetz zum Datenzugang soll Forschern, Unternehmen und Start-ups den Zugang zu geschützten öffentlichen Daten erleichtern. Österreich setzt damit den Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) der EU um. Dafür wird im Bundeskanzleramt eine zentrale Informationsstelle für Nutzerinnen und Nutzer eingerichtet.
Mit den neuen Regeln werde für rechtliche Klarheit, verlässliche Bedingungen und ein modernes Verständnis des Staates gesorgt, erklärte ÖVP-Abg. Susanne Raab in der Plenardebatte. Sie hatte das Gesetzespaket mitverhandelt.
Als zuständiger Staatsekretär kündigte Alexander Pröll vor dem Nationalrat an, dass bis zum 1. September alle noch erforderlichen Vorbereitungen für die die Informationsfreiheit geschaffen sein werden: „Ich bin zuversichtlich, dass mit September alle technischen, organisatorischen und legistischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die Umsetzung der Informationsfreiheit effizient und rechtssicher zu gestalten.“
