Regierung
150-Euro-Energiegutschein für jeden Haushalt
Die Bundesregierung setzt weitere Schritte, um die Teuerung abzufedern und den Haushalten eine Unterstützung aufgrund gestiegener Energiekosten zukommen zu lassen: Jeder Haushalt erhält einen Gutschein über 150 Euro. Das Paket zur Abfederung steigender Energiekosten ist 1,7 Milliarden Euro schwer, heißt es in einer Information des Finanzministeriums
Drei Schritte für Entlastung der Haushalte
Im ersten Schritt wurden bereits mit Jahresbeginn der Ökostromförderbetrag und die Ökostromförderpauschale auf null gesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90-100 Euro.
Mit der zweiten Maßnahme wurde der Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen in Höhe von 150 Euro auf 300 Euro verdoppelt. Damit wird ganz gezielt jenen geholfen, die die Teuerungen am meisten spüren. Davon profitieren Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten.
Die dritte Maßnahme ist der Energiekostenausgleich für nahezu alle Haushalte. Die Auszahlung wird über einen Gutschein erfolgen, den jeder Haushalt automatisch und direkt per Post erhält. Es werden an rund 4 Millionen Haushalte Gutscheine verschickt.
Diese orientieren sich an den Zählpunkten und an der Hauptwohnsitz-Meldung. Die Gutscheine können dann analog und digital bei einer zentralen Stelle eingelöst werden. Die Gutschrift wird dann automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung zum Abzug gebracht werden.
Eine praktische und unbürokratische Lösung
Diese Lösung, so erläutert es das Finanzressort, ist:
- kompatibel mit dem Datenschutz,
- rechtssicher,
- so unbürokratisch wie möglich.
Diese Lösung ist auch schneller in der Abwicklung als andere Länder z.B. Deutschland.
Damit ist die Grundlage geschaffen, die Energiekosten – wie versprochen – dann abzufedern, wenn sie für die allermeisten Kunden spürbar werden. Die Energieversorger ziehen den Kunden die 150 Euro einfach auf der Jahresabrechnung ab.
Ziel war es, eine praktikable, umsetzbare und rechtssichere Lösung zu schaffen, das ist gelungen.
Die Bundesregierung mildert damit den Preisdruck bei Gas und Strom, sobald die Mehrkosten spürbar sind und hilft damit einerseits den besonders betroffenen Haushalten und stärkt andererseits die Kaufkraft in Österreich.
Personen mit besonders hohem Einkommen sind nicht anspruchsberechtigt. Es wird auch kontrolliert werden, ob sie einen Gutschein eingelöst haben. Es wird davon abgeraten, denn Förderbetrug ist natürlich kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Fragen und Antworten zum Energiekostenausgleich:
Welches Ziel hat der Energiekostenausgleich?
- Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren.
Wer erhält den Energiekostengleich?
- Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt.
Wie hoch ist der Energiekostenausgleich?
- Der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro wird von der Jahresrechnung des Stromlieferanten abgezogen.
Wie erhalte ich den Energiekostenausgleich?
- Der Energiekostenausgleich wird über eine Gutschrift abgewickelt. Dieser wird jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich zugesendet. Durch die Rücksendung bzw. Bestätigung auf einem Online-Portal wird die datenschutzrechtliche Zustimmung und somit bei vorliegendem Anspruch der Energiekostenausgleich gewährt.
In welchen Fällen bin ich von einer Förderung durch den Energiekostenausgleich ausgeschlossen?
- Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, keine Stromrechnung bezahlen, oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beziehen.
Wann erfolgt die Versendung der Gutschriften?
- Die Gutschriften werden ab April versendet und können somit auch ab diesem Zeitpunkt von der Jahresabrechnung abgezogen werden. Davor sind technische und rechtliche Vorbereitungen noch notwendig.
Wo kann ich meine Gutschrift einlösen?
- Die Gutschrift können Sie online auf einer zentralen Webseite oder per Post einlösen. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein.
Wann wird der Betrag von meiner Stromrechnung abgezogen?
- Der Betrag wird bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung abgezogen.
Vergeht damit nicht viel Zeit bis ich die 150 Euro bekomme?
- Die höheren Energiekosten finden sich in der Regel noch nicht auf den aktuell laufen Vorschreibungen. Die höheren Preise werden somit erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt – durch den Energiekostenausgleich ist sichergestellt, dass die Entlastung damit genau dann erfolgt, wenn auch die höheren Preise spürbar werden.
Ich habe meine Jahresabrechnung bereits bekommen – verliert der Gutschein damit seine Gültigkeit?
- Nein, er gilt dann einfach bei der nächsten Abrechnung.
Kann man den Energiekostenausgleich beziehen, wenn man auch den Teuerungsausgleich bekommt?
- Ja, die Maßnahmen der Bundesregierung für die Abfederung der Teuerung sind sozial gestaffelt. Für die am meisten Betroffenen gibt es in Summe 450 Euro.
Was passiert, wenn ich den Gutschein einlöse, ohne anspruchsberechtigt zu sein?
- Wenn Sie den Gutschein einlösen, ohne anspruchsberechtigt zu sein, ist das nicht zulässig und stellt einen Förderbetrug dar. Sie müssen nicht nur die 150 Euro zurückzahlen, sondern haben auch mit rechtlichen Folgen zu rechnen.
Ist sichergestellt, dass niemand Daten über mein Einkommen bekommt, der diese nicht haben darf?
- Ja, ist es. Durch die Lösung mittels Gutschein ist sichergestellt, dass keine sensiblen Daten an private Unternehmen übermittelt werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich unsicher bin, ob ich anspruchsberechtigt bin? Ich habe keinen Gutschein bekommen, bin mir aber sicher, dass ich einen bekommen sollte, wer kann Auskunft geben?
- Für alle Fragen dieser Art wird eine Servicehotline eingerichtet. In jedem Fall wird die Stelle auf dem Gutschein ersichtlich sein.