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26 Millionen Euro zur Belebung der Ortskerne

26 Millionen Euro wird der Landwirtschaftsminister zur Belebung von Ortskernen zur Verfügung stellen. Foto: istock/Fotofex

Um den zunehmenden Leerständen in Orts- und Stadtkernen in Österreich entgegenzuwirken, hat Bundesminister Norbert Totschnig die Bereitstellung von 26 Millionen Euro zur Belebung der Ortskerne angekündigt. Diese finanzielle Unterstützung ist Teil des GAP-Strategieplans. Mit den finanziellen Mitteln sollen die Nutzung brachliegender Flächen effizienter gestaltet und so der Bodenverbrauch reduziert werden.

 

Totschnig: „Orts- und Stadtkerne aufwerten“

„Zahlreiche leerstehende Gebäude in unseren Orts- und Stadtkernen werden nicht genutzt. Um den Bodenverbrauch zu reduzieren, müssen wir bereits in Anspruch genommene Flächen effizient nutzen. Deshalb stelle ich für die Reaktivierung von Leerständen und zur Aufwertung von lebendigen Orts- und Stadtkernen 26 Mio. Euro zur Verfügung“, erklärt Totschnig am Freitag in einer Aussendung des Ministeriums. Er ist überzeugt, dass durch eine bessere Nutzung leerstehender Gebäude für Wohn-, Kultur- oder Gewerbezwecke die Lebensqualität in den Regionen erhöht und gleichzeitig der Bodenverbrauch reduziert werden kann.

 

26 Millionen – zwei Förderschienen

Die Fördermittel sind auf zwei Schwerpunkte aufgeteilt: 13 Millionen Euro sind für die „Orts- und Stadtkernförderung“ vorgesehen, die die Revitalisierung und Sanierung von fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen unterstützt. Weitere 13,25 Millionen Euro fließen in die „Reaktivierung des Leerstands“, die unter anderem die Finanzierung von Leerstandsmanagern, Bewusstseinsbildung, Ortskernabgrenzungen und integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten umfasst.

„Hinter jeder Region steht die Leistung der Menschen, die am Land leben, arbeiten und wirtschaften. Dafür sind die Orts- und Stadtkerne soziale Treffpunkte und wichtige Standorte für Daseinsvorsorge“, betont der Landwirtschaftsminister. Er sieht in der Reaktivierung ungenutzter Gebäude und Flächen einen wesentlichen Schritt zur Vermeidung von Zersiedelung und zum Schutz natürlicher sowie landwirtschaftlicher Räume.

 

Antragstellung schon möglich

Die Antragstellung für diese Förderungen ist seit Januar 2024 möglich, sofern die jeweiligen Bundesländer entsprechende Aufrufverfahren bereits ausgeschrieben haben. Interessierte Gemeinden und andere Förderwerber finden alle relevanten Informationen und Unterlagen auf der Webseite www.eama.at.

 

Eigenes Handbuch

Als weitere Unterstützung für die Gemeinden und Regionen dient das Handbuch „Leerstand mit Aussicht“, das in Zusammenarbeit mit der TU Wien entstanden ist. Es bietet auf 69 doppelseitigen Karten theoretische Hintergründe, praktische Beispiele, Tipps und Erfahrungsberichte, um den Umgang mit leerstehenden Gebäuden und Flächen zu erleichtern. Das Handbuch ist auf der Regionen-Dialog-Plattform zugänglich und soll als Inspirationsquelle und Leitfaden dienen.