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9 Punkte gegen den Missbrauch Europas

Vor dem Europäischen Parlament in Straßburg präsentierte Kommissar Magnus Brunner einen neun Punkte umfassenden Vorschlag für rasche Rückführungen abgelehnter Asylwerber. Nun haben Parlament und Rat den Vorschlag der Kommission zu beraten. Foto: EU Multimedia

Vor dem Europäischen Parlament in Straßburg präsentierte der für Migration und Innere Sicherheit zuständige Kommissar, Magnus Brunner, den Vorschlag der Kommission für Rückführungen. Es sind 9 Punkte gegen den Missbrauch Europas.

 

System lädt zum Missbrauch ein

Die Länder der Europäischen Union haben für Asylwerber teils großzügige, teils zu unterschiedliche Regeln: Das lädt zum Missbrauch ein – und dem soll ein Ende gesetzt werden, erklärt die Kommission. Wie angekündigt präsentierte der zuständige Kommissar Magnus Brunner vor dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für Rückführungen. Es sind neun Punkte gegen den Missbrauch Europas.

Die Europäische Kommission schlägt vor, in der gesamten EU ein Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem mit schnelleren, einfacheren und wirksameren Verfahren für Rückführungen einzuführen.

 

Ergänzung des Migrations- und Asylpakets

Der neue Rechtsrahmen für Rückführungen, wie ihn Präsidentin von der Leyen in den politischen Leitlinien angekündigt und der Europäische Rat im Oktober 2024 gefordert hat, ist ein Schlüsselelement zur Ergänzung des Migrations- und Asylpakets, das im vergangenen Jahr angenommen wurde und ein umfassendes Migrationskonzept aufstellt.

Sein Ansatz sei eine gerechte, aber unnachgiebige Migrationspolitik, sagte Brunner vor dem Parlament.

Für „eine gerechte, aber unnachgiebige Migrationspolitik“: Brunner vor dem Parlament.

Nur ein Fünftel kehrt zurück

Da die Rückkehrquoten in der EU derzeit nur bei etwa 20 % liegen und viele verschiedene Systeme nebeneinander existieren, die zum Missbrauch geradezu einladen, ist ein moderner, einfacherer und wirksamerer Rechtsrahmen erforderlich. Mit den neuen Vorschriften in 9 Punkten erhalten die Mitgliedstaaten die nötigen Instrumente, um Rückführungen effektiver durchzuführen, ohne die Achtung der Grundrechte einzuschränken.

Die neuen gemeinsamen Vorschriften umfassen neun Punkte. Hier der Vorschlag, wie ihn die Kommission darstellt:

  1. Ein echtes europäisches System in Form einer Verordnung, in der gemeinsame Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen geregelt werden.
  2. Die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, damit die Mitgliedstaaten die Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten auf Rückkehr anerkennen und vollstrecken können, ohne ein neues Verfahren einleiten zu müssen.
  3. Rückführungen werden verbindlich vorgeschrieben, wenn eine Person, die sich illegal in der EU aufhält, nicht kooperiert, in einem anderen Mitgliedstaat untertaucht, die EU nicht innerhalb der gesetzten Frist für die freiwillige Ausreise verlässt oder ein Sicherheitsrisiko darstellt. Zugleich werden Anreize für die freiwillige Rückkehr innerhalb der vorgegebenen Fristen für die Ausreise aus der EU geschaffen.
  4. Ausdrückliche Verpflichtung zur Kooperation mit den nationalen Behörden während des gesamten Rückkehrverfahrens. Die Verweigerung der Kooperation wird Konsequenzen haben, z. B. die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme der Reisedokumente. Gleichzeitig werden verstärkt Anreize für die Kooperation gesetzt und die freiwillige Rückkehr unterstützt.
  5. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr müssen unter uneingeschränkter Achtung der grundlegenden und internationalen Menschenrechtsnormen durchgeführt werden.
  6. Den Mitgliedstaaten werden strengere Vorschriften an die Hand gegeben, um den Aufenthaltsort zur Rückkehr verpflichteter Personen festzustellen, etwa indem diese eine finanzielle Sicherheit hinterlegen, sich regelmäßig melden oder an einem von den nationalen Behörden benannten Ort aufhalten müssen. Die neuen Vorschriften enthalten klare Voraussetzungen für die Inhaftnahme, wenn die Gefahr des Untertauchens besteht, sowie Alternativen zur Inhaftnahme. Die Haft darf bis 24 Monate dauern, gegenüber derzeit 18 Monaten. Die aufschiebende Wirkung von Rückkehrentscheidungen gilt nicht mehr automatisch, sondern nur, wenn das Verbot der Zurückweisung greift.
  7. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, frühzeitig zu überprüfen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Für solche Personen werden strenge Vorschriften gelten, zu denen die obligatorische Rückführung, längere Einreiseverbote und gesonderte Haftgründe zählen. Die Haft soll auf Anordnung eines Richters über die regulären 24 Monate hinaus verlängert werden können.
  8. Um die Lücke zwischen Rückkehrentscheidung und tatsächlicher Rückkehr in einen Drittstaat zu schließen, wird ein einheitliches Verfahren eingeführt. Auch wird die Datenübermittlung an Drittstaaten zum Zwecke der Rückübernahme ermöglicht.
  9. Rückkehrzentren: Die Mitgliedstaaten fordern innovative Lösungen für das Migrationsmanagement. Personen, die sich illegal in der EU aufhalten und gegen die eine endgültige Rückkehrentscheidung ergangen ist, können auf der Grundlage von Abkommen in einen Drittstaat zurückgeführt werden
Kontrolle im Mittelmeer gegen illegale Schlepperei. Foto: Frontex

Kontrolle im Mittelmeer gegen illegale Schlepperei. Foto: Frontex

Parlament und Rat am Zug

Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag und alle Punkte entscheiden. Die Kommission wird die beiden gesetzgebenden Organe dabei unterstützen, die Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf voranzubringen. Auch wird sie eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlichen, in der die dem Vorschlag zugrunde liegenden Fakten dargelegt sind.

Zum Hintergrund

Im Rahmen des Migrations- und Asylpakets, das Mitte 2026 in Kraft treten wird, können Asylanträge schneller und effizienter bearbeitet werden. Damit dies nachhaltig ist, müssen die Rückführungen umgehend folgen. Mit dem neuen Vorschlag von 9 Punkten wird diese Lücke geschlossen.

Mit der am 11. März 2025 vorgeschlagenen Verordnung wird die geltende Rückführungsrichtlinie von 2008 aufgehoben. Auch der 2018 vorgelegte Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Rückführungsrichtlinie wird, wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 angekündigt, aufgehoben.

Vor dem Europäischen Parlament in Straßburg präsentierte Kommissar Magnus Brunner einen neun Punkte umfassenden Vorschlag für rasche Rückführungen abgelehnter Asylwerber. Nun haben Parlament und Rat den Vorschlag der Kommission zu beraten. Foto: EU Multimedia
Vor dem Europäischen Parlament in Straßburg präsentierte Kommissar Magnus Brunner einen neun Punkte umfassenden Vorschlag für rasche Rückführungen abgelehnter Asylwerber. Nun haben Parlament und Rat den Vorschlag der Kommission zu beraten. Foto: EU Multimedia