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Antisemitismus: Regierung verschärft Verbotsgesetz

Bereits im Oktober nahmen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner am "Nationalen Forum gegen Antisemitismus" teil. Foto: BKA/Florian Schrötter

Im Ministerrat hat die Bundesregierung am Mittwoch die Regierungsvorlage beschlossen, mit der das Verbotsgesetz – das wirkungsvollste strafrechtliche Instrument im Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und nationalsozialistische Wiederbetätigung – reformiert wird. Außerdem werden die Strafen in Verwaltungsgesetzen (EGVG), im Uniform-Verbotsgesetz, im Symbole-Gesetz und im Abzeichen-Gesetz vereinheitlicht und erhöht.

 

Da es sich für den Beschluss im Nationalrat um eine sogenannte Zweit-Drittel-Materie handelt, wurde der Entwurf den Oppositionsparteien bereits übermittelt, um im parlamentarischen Prozess schnell eine rasche Beschlussfassung zu ermöglichen.

 

Edtstadler: Kampf gegen jede Form von Antisemitismus

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner sehen in der Gesetzesverschärfung eine konsequentes Vorgehen im Kampf gegen den Antisemitismus.

„Die Verschärfungen im Verbotsgesetz sind weitere wichtige Schritte in der Umsetzung der „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus“ und unserer konsequenten Null-Toleranz-Politik gegen jede Form der Wiederbetätigung. Die aktuelle Entwicklung zeigt uns klar: Wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz im Kampf gegen jede Form des Antisemitismus – von rechts, von links und aus migrantischen Kreisen“, so Edtstadler zum Beschluss.

Die konsequente Umsetzung der Nationalen Strategie biete dafür die notwendige Grundlage, die mittlerweile in Europa und weltweit Vorreiter-Status hat. Alle Menschen in Österreich seien laut Edtstadler jetzt mehr den je gefragt, gemeinsam gegen jede Form von Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden aufzustehen, „diesen klar aufzuzeigen, zu verurteilen und damit die notwendige Grundlage zu legen, damit ‚Niemals wieder‘ jetzt ist.“

 

Die Änderungen im Überblick:

  1. Kampf gegen Verharmlosung von NS-Terror: Jegliches Verharmlosen oder Relativieren des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit – sei es auch nur von Teilen des Holocaust – ist zu bestrafen. Das Gesetz wird geändert, der Straftatbestand ausgeweitet; das Wort „gröblich“ wird gestrichen, somit wird jegliche Verharmlosung strafbar.
  2. Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit: Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind derzeit mangels inländischer Gerichtsbarkeit nicht strafbar, und zwar obwohl sie von einem Österreicher, aber vom Ausland aus – etwa im Internet – begangen werden. Die Ausweitung ist wichtig, weil NS-Propaganda und Radikalisierung zunehmend im Internet verbreitet werden.
  3. Amts- oder Funktionsverlust bei Verurteilung nach Verbotsgesetz: Künftig soll bei öffentlichen Bediensteten jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amts- oder Funktionsverlust führen
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  4. Einziehung von NS-Devotionalien: Durch eine eigene Regelung im Verbotsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass die Behörden künftig NS-Devotionalien, wie etwa einen Ehrenring der SS, auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.
  5. Verwaltungsrecht/EGVG: Wer sich in anderer Weise als in den im VerbotsG angeführten Straftatbestimmungen nationalsozialistisch betätigt, dem droht künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro im Wiederholungsfall). Damit wird die Strafdrohung nochmals weiter als im Begutachtungsentwurf vorgesehen (4.000 Euro) angehoben.
  6. Symbole- und Abzeichen-Gesetz, sowie Uniform-Verbotsgesetz: Wer in Zukunft Abzeichen der NSDAP oder Symbole der Hamas öffentlich trägt, soll gleich streng bestraft werden. Die Verwaltungsstrafdrohungen im Abzeichen-Gesetz und im Symbole-Gesetz werden angeglichen und auf einheitlich auf 10.000 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden. Und mit der Einführung von Mitteilungsverpflichtungen im Abzeichen-Gesetz wird auch der Informationsfluss zwischen den Justizbehörden und den Verwaltungsstrafbehörden verbessert. Außerdem wird das Uniform-Verbotsgesetz modernisiert und effizienter gestaltet.

Karner: weiterer Punkt des Regierungsprogramms  abgearbeitet

„Die Verherrlichung oder das Gutheißen von Terrorismus, Extremismus oder Antisemitismus haben in unserem demokratischen Zusammenleben keinen Platz. Neben dem konsequenten Einschreiten der Polizei, sind auch strenge Strafen von entscheidender Bedeutung. Durch diese Novelle des Symbolegesetzes wurde ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms abgearbeitet,“ erklärte der Innenminister nach dem Beschluss im Ministerrat.