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Baupaket: Bundesrat bringt’s auf Schiene
Das zuletzt vom Nationalrat beschlossene Wohn- und Baupaket der Bundesregierung wurden nun auch vom Bundesrat beschlossen. Neben dem Zweckzuschuss an die Länder wurden auch die temporäre Streichung der Grundbuchseintragungsgebühr sowie Erleichterungen im Einkommensteuergesetz für „ökologische Neubauten“ und Sanierungen sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen beschlossen.
Damit erhofft sich die Regierung eine Belebung der Konjunktur, langfristige Investitionen in Immobilien, die Schaffung von leistbarem Wohnraum und die Erreichung der Klimaziele. Mehrheitliche Zustimmung fanden auch die Aufstockung des so genannten „Wohnschirms“ und des Reparaturbonus.
Baupaket: Zweckzuschuss von 1 Milliarde Euro
Zur Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen stellt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in der Höhe von 1 Mrd. Euro für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung. Diese Maßnahme ist Teil des Wohn- und Baupakets, das mit einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg gebracht wurde, heißt es in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.
Die Länder können zudem zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Mio. Euro aufnehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 % p.a. gedeckelt. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt.
Mehr leistbarer Wohnraum wird geschaffen
Die Wohnbauoffensive werde für mehr leistbaren Wohnraum sorgen, betonte ÖVP-Bundesrätin Bernadette Geieregger. Positiv sei hervorzuheben, dass damit Familien günstige Wohnbaudarlehen erhalten können. Das Gesetzespaket diene auch der Ankurbelung der Wirtschaft und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Aus Sicht von ÖVP-Bundesrätin Barbara Prügl eröffnet das Wohnbaupaket vor allem jungen Menschen die Perspektive auf Wohneigentum. Wichtig sei es, dass Maßnahmen gesetzt würden, um den gestiegenen Kreditzinsen entgegenzutreten.
Finanzminister sieht ausgewogenes und nachhaltiges Baupaket
Für Finanzminister Magnus Brunner nehme die Bundesregierung alle Möglichkeiten wahr, um den Wohnbau anzukurbeln und die Kreditzinsen zu senken. Sie wolle die Baukonjunktur unterstützen, die Schaffung von Eigentum fördern und setze auf Nachhaltigkeit und Ökologisierung. Wichtige Institutionen und Experten hätten sich sehr positiv zu dem Paket geäußert, das aus seiner Sicht sehr ausgewogen sei. Was die Anliegen der Gemeinden betreffen, sei er mit dem Gemeindebund in kontinuierlichem Austausch, betonte der Minister. Die Bundesregierung werde auch weiterhin die Kommunen nicht in Stich lassen, versicherte er.
Streichung von Gebühren
Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe nach dem 31. März 2024 vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Anträge können zwischen Juli 2024 und Juli 2026 gestellt werden, wobei vererbte oder geschenkte Immobilien nicht umfasst sind.
Reparaturbonus erhöht
Um 50 Mio. Euro erhöht werden die im heurigen Jahr zur Verfügung stehenden Budgetmittel für den Reparaturbonus. Dadurch soll eine Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden. Ziel des Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern bzw. die Nutzungsintensität zu steigern, wobei etwa die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten gefördert wird.