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Bodenschutz: Neues Leben auf alten Flächen
Für den Schutz und die Sanierung des Bodens in Österreich stehen neue Instrumente zur Verfügung. Auf Vorschlag der Bundesregierung verabschiedete der Nationalrat eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes. Das Erfolgsmodell geht einen Schritt weiter.
Sanierung alter Gewerbe- und Industrieflächen
Und das ist der Kern der Novelle des Altlastensanierungsgesetzes: ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte werden saniert und revitalisiert. Das vermindert den Bodenverbrauch.
Für die ÖVP sprach Johannes Schmuckenschlager von einem „Erfolgsmodell“, das nach Jahrzehnten der nachhaltigen Umweltpolitik nun weiter verbessert wird. Österreich habe „Stück für Stück“ die Altlasten abgearbeitet und kontaminierte Böden saniert und renaturiert. Dafür seien, so Schmuckenschlager, erhebliche Summen aufgewendet worden. Nun können man sich dem Recycling der Flächen alter Anlagen zuwenden.
Boden: kontaminiert durch Katastrophen
Die Novelle klärt dabei wesentliche Fragen, vor allem jene der Finanzierung und der Entsorgung kontaminierten Materials. Finanzierungen erfolgen teils aus dem Altlastengebühren, teils aus dem Katastrophenfonds. Die Gemeinden werden dabei nicht alleine gelassen sondern unterstützt, erklärte Schmuckenschlager und verwies auf das Beispiel einer Mure, die über das Gelände einer Tankstelle verlaufen sei: dann gelte der Schlamm als kontaminiert, was die Entsorgung verteuert.
In der „konsensualen Debatte“ erinnerte ÖVP-Abgeordneter Joachim Schnabel auf den Ursprung des Gesetzes: Eingebracht von Umweltministerin Marlies Flemming (ÖVP) wurde es im Juli 1989 von Volkspartei und Sozialdemokratien beschlossen. Seither, so Schnabel, seien rund 300 Altlasten saniert worden.
Die Revitalisierung der ehemaligen, nicht mehr genutzten Gewerbe- und Industrieflächen begrüßte ÖVP-Abg. Martina Diesner-Wais: Diese „waren einst das Rückgrat der industriellen Entwicklung“, sollten daher jetzt saniert und revitalisiert werden.
Der Beschluss des Nationalrates für diese Novelle erfolgte einstimmig. Diese sieht eine verstärkte Verpflichtung der Verursacher von Verunreinigung vor sowie ein digitales Altlastenkataster – Altlastenportal – zur konkreten Information und beschleunigte Verfahren für die Administration.