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Brunner zerlegt SPÖ-Attacke auf COFAG

Die Untertützung von Arbeitnehmern und Unternehmen in der Corona-Pandemie durch die COFAG war rechtlich in Ordnung und wirtschaftlich positiv gewirkt: Finanzminister Magnus Brunner beantwortete ein dringliche Anfrage der SPÖ mit Daten und Fakten zu COFAG (Bild: Brunner bei der Budgetrede; Foto: Martin Spilhacek)

Mit Daten und Fakten beantwortete Finanzminister Magnus Brunner vor dem Nationalrat eine dringliche Anfrage der SPÖ zur Finanzierung der Unterstützungen während der Corona-Pandemie. Nach den Hilfen wird der Weg zurück in die Normalität beschritten.

 

Staat war mit Notsituation konfrontiert

„Die Bundesregierung hat viel Geld in die Hand genommen, um Betriebe und Arbeitsplätze zu retten“, erklärte Brunner vor dem Nationalrat. „Der Staat war mit einer Notsituation konfrontiert, es musste alles rasch gehen“, so Brunner in seiner Antwort an die Adresse der SPÖ.

Anlass für die Antwort mit einer Fülle an Daten und Fakten war eine dringliche Anfrage der Sozialdemokratischen Partei zur Gebarung der COFAG, der Covid-Finanzierungsagentur des Bundes.

 

Breite Zustimmung für die COFAG

„Die COFAG wurde mit Zustimmung ihrer Partei, die jetzt die Anfrage gestellt hat, von meinem Vorgänger gegründet“, erklärte Brunner der anfragenden SPÖ. Die Gründung erfolgte mit dem Ziel, jene Unternehmen finanziell zu unterstützen, die pandemiebedingt in Schwierigkeiten geraten sind.

 

Brunner: COFAG hat Aufgabe erfüllt

Die COFAG hat ihre Aufgabe erfüllt, sagte Brunner: 99 Prozent der 1,3 Millionen Anträge von mehr als 66.000 Antragstellern seien bearbeitet und erledigt worden. Ausbezahlt wurden rund 15 Milliarden Euro an Hilfen, also etwa 23.000 Euro pro Antragsteller. Was bleibt? Brunner: „Die COFAG hat ihre Aufgabe erfüllt.“

 

Korrektur nach berechtigter Kritik

Zugleich räumte der Finanzminister ein, es gebe „berechtigte Kritik“, denn „manche Instrumente waren hinsichtlich ihrer Treffsicherheit kritikwürdig“. Das ist allerdings „vor Jahren korrigiert worden“. In einer Betrachtung des Gesamten zeige sich, dass durch schnelles und wirksames Helfen Schaden an Staat und Gesellschaft vermieden werden konnte.

Hingegen der Argumentation der SPÖ zu folgen, würde bedeuten, es wäre besser gewesen, keine Hilfen auszuzahlen. Doch Gerichte und Experten würden dies anders sehen, nämlich die COFAG-Hilfen als richtig bestätigen.

 

Expertise bestätigt Kurs

Der Verfassungsgerichtshof habe erklärt, es bestehe ein Rechtsanspruch auf Hilfen, sagte Brunner.

Zudem würden Experten, Studien und Statistiken bestätigen, dass Insolvenzen und Massenarbeitslosigkeit verhindert werden konnten, dass die COFAG positiv gewirkt hat.

 

Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet

Ohne Maßnahmen wären mehr als 10  Prozent der Betriebe illiquid geworden, also zahlungsunfähig. Zudem hätte dies den Verlust von 200.000 Arbeitsplätze bedeutet. Brunner: „Daher war rasche Hilfe notwendig. Über COFAG war diese auch gewährleistet.“

Zugleich wies Brunner geradezu vehement die Behauptung der SPÖ zurück, bei der Vergabe von Hilfen sei parteilich vorgegangen worden: „Mit Blick auf Transparenzdatenbank wird klar, dass Betriebe, die unterstützt wurden, – wenn schon – aus allen politischen Lagern kommen. Die Betriebe sind sind nicht politisch zuordenbar. Um das geht es nicht, so, wie Sie es unterstellen“, sagte Brunner zur SPÖ.

Und es folgte ein Appell: „Bitte hören Sie auf , zu sagen, die Bundesregierung habe nur ihr Klientel bedient. Das stimmt nicht. Schauen sie nach“, forderte Brunner.

 

Datenbank für Transparenz

Ein Blick in die Transparenzdatenbank zeigt nämlich, dass zwei Drittel der Unterstützungen an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern geflossen seien: „Rund 90 Prozent der Hilfen sind an Klein- und Mittelbetriebe geflossen.“ Informationen dazu bietet die Transparenzdatenbank.

 

Wien ging leer aus – und vor Gericht

Und dann deckte Brunner eine Doppelbödigkeit in der Opposition auf.

Wie kam es zu Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur COFAG? Der Ausgangspunkt ist ein Unternehmen, das im alleinigen Eigentum der Stadt Wien steht, und nicht gefördert wurde und sich deswegen an den Verfassungsgerichtshof wandte. Doch dieses Höchstgericht entschied, die Absage einer Unterstützung durch die COFAG sei zu Recht erfolgt, denn das Unternehmen steht im Alleineigentum der öffentlichen Hand, diesfalls Wiens.

Das sei interessant, merkte Brunner an die SPÖ gewandt an: „Sie beklagen Überförderung; doch Stadt Wien klagt wegen zu wenig Förderung – und verliert.“

 

Mehrfache Prüfung

Es gibt kaum eine Sache, die so intensiv geprüft wurden wie COFAG schloss Brunner. Es bestehe eine monatliche Berichtspflicht, rund 50 parlamentarische Anfragen wurden beantwortet. Es erfolgt die Veröffentlichung von Corona-Hilfen über 10.000 Euro in der Transparenzdatenbank – „aber reinschauen muss man schon“.

Die Europäische Kommission habe geprüft, es bestehe eine Webseite der COFAG, die Richtlinien seien durch die Bundesregierung gemeinsam mit dem Vizekanzler erlassen worden. Auch zuur nunmehrigen Abwicklung er COFAG erfolge alles transparent, weitere Vorschläge dazu werden dem Nationalrat vorgelegt.

Die Opposition habe sich, so Brunner, hinsichtlich der COFAG jedoch „in gewisser Weise der Verantwortung entzogen“. Die Opposition wollte trotz Einladung nicht im Beirat mitwirken. Dazu Brunner: „Die Mitarbeit der Opposition wäre im Sinne von Demokratie und noch mehr Transparenz geboten gewesen.“

Die Untertützung von Arbeitnehmern und Unternehmen in der Corona-Pandemie durch die COFAG war rechtlich in Ordnung und wirtschaftlich positiv gewirkt: Finanzminister Magnus Brunner beantwortete ein dringliche Anfrage der SPÖ mit Daten und Fakten zu COFAG (Bild: Brunner bei der Budgetrede; Foto: Martin Spilhacek)
Die Untertützung von Arbeitnehmern und Unternehmen in der Corona-Pandemie durch die COFAG war rechtlich in Ordnung und wirtschaftlich positiv gewirkt: Finanzminister Magnus Brunner beantwortete ein dringliche Anfrage der SPÖ mit Daten und Fakten zu COFAG (Bild: Brunner bei der Budgetrede; Foto: Martin Spilhacek)