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Bundesregierung reagiert auf Energie‑ und Treibstoffpreise – Maßnahmenpaket beschlossen
Die Bundesregierung hat in der Ministerratssitzung am Mittwoch ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der heimischen Energie‑ und Treibstoffpreise beschlossen. Hintergrund ist die angespannte Lage auf den internationalen Energiemärkten infolge des Iran-Kriegs und die Entwicklungen in der Golfregion (Zur-Sache berichtete)
Sofortmaßnahmen zur Preisdämpfung
Der Angriff auf den Iran sowie die iranische Reaktion mit dem Beschuss auf Ziele in rund zehn Staaten in Middle East sowie die Schließung der Straße von Hormus, verunsichert die Märkte und führte zu einem rasanten Anstieg des Rohölpreises. Diese Entwicklung hat wiederum massive Auswirkungen auf die Preisgestaltung an den heimischen Zapfsäulen. Darauf reagiert nun die Regierung mit einem Maßnahmenpaket. Schon zuvor hat sich Bundeskanzler Christian Stocker für einen Eingriff in die Treibstoffpreise ausgesprochen.
Begrenzung der Tankstellenpreissteigerungen
Ab kommendem Montag werden mit einer vorübergehenden Anpassung der Spritpreis‑Verordnung nur mehr 3‑mal wöchentliche Preissteigerungen erlaubt – konkret an Montag, Mittwoch und Freitag. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Damit soll die Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden.
Verlängerung der strategischen Gasreserve
Die Laufzeit der strategischen Gasreserve soll raschest möglich verlängert werden. Zugleich werden weitere Vorsorge‑ und Krisenmaßnahmen geprüft.
Freigabe staatlicher Erdölreserven
Österreich wird die „Collective Action“ zur Freigabe von Erdölreserven durch das Governing Board der Internationalen Energieagentur (IEA) unterstützen. Bei einer globalen Freigabemenge von 400 Millionen Barrel Rohöl entspricht dies einem Anteil für Österreich von rund 2,4 Millionen Barrel (325.000 Tonnen). Damit wird eine deutlich höhere Menge als 2022 freigegeben, um die Preise weltweit zu stabilisieren.
Verordnungsermächtigung für Krisensituationen
Die Bundesregierung erarbeitet eine gesetzliche Grundlage, um auf aktuelle und zukünftige Krisensituationen und Treibstoffpreisentwicklungen noch entschlossener und flexibler reagieren zu können. Ziel ist, dass weder der Staat außerordentliche Einnahmen noch Energieunternehmen von außerordentlichen Gewinnen in Krisensituationen profitieren, während die Versorgungssicherheit sichergestellt bleibt.
Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG)
Der zeitnahe Beschluss des EABG soll den massiven Ausbau von erneuerbaren Energien und damit mehr Unabhängigkeit sicherstellen. Strengste Konsequenzen werden an die Verfehlung der Zielwerte geknüpft.
Europäische Ebene – ETS und Merit Order Reform
Die Bundesregierung setzt sich für eine Weiterentwicklung und Reform des Emissionshandelssystems (ETS) und des Merit Order Systems ein. CO2‑Kosten sollen in der Preissetzung von erneuerbaren Energieformen unberücksichtigt bleiben, und Mechanismen sollen erarbeitet werden, wodurch die Preissetzung durch Gaskraftwerke gebrochen wird.
Vorziehung des Energiekrisenmechanismus
Die konkrete Ausgestaltung des Energiekrisenmechanismus wird aktuell erarbeitet. In anhaltenden Preiskrisen soll dieser den Arbeitspreis von Strom für Haushalte und KMUs auf 10 Cent pro kWh festsetzen. Das Inkrafttreten wird auf Anfang Juli 2026 vorgezogen.





