Regierung
Corona: Risikogruppen erhalten wieder besonderen Schutz
Während mit 1. August die Quarantäneregeln mehr oder weniger verschwinden, werden besonders betroffene Gruppen stärker geschützt. Für Risikogruppen wird wieder die Möglichkeit der Dienstfreistellung aktiviert, wie sie bereits in den vergangenen beiden Jahren möglich war. Das gab am Dienstag Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher bekannt.
Während der Corona-Pandemie wurden eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor einer Infektion zu schützen. Neben dem Homeoffice, wurden auch an den Arbeitsplätzen mit Abstandsregeln, Plexiglaswänden oder anderen persönlichen Schutzmaßnahmen Vorkehrungen gegen die Infektionsgefahr getroffen (Zur-Sache berichtete).
Schutz am Arbeitsplatz geh vor
Mit 1. August 2022 regelt eine neue Verordnung, dass Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Maskenpflicht) arbeiten gehen dürfen, sofern sie keine Symptome haben. Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen und Risikogruppen bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, haben sich Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheitsminister Johannes Rauch für die Wiedereinführung der Risikogruppen-Verordnung entschieden.
Entgeltkosten werden vollständig rückerstattet
Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest haben Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung. Die Entgeltkosten für die Freistellung werden weiterhin zu 100 Prozent rückerstattet. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (z.B. aufgrund einer Krebserkrankung).
„Als Arbeitsminister ist es mir wichtig, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen. Vor dem Hintergrund der neuen Verkehrsbeschränkungen ist es bedeutend, dass wir Risikopatentinnen und Risikopatenten verstärkt vor einer Corona-Erkrankung am Arbeitsplatz schützen. Daher führen wir die Dienstfreistellung für Risikogruppen wieder ein“, begründet Arbeitsminister Kocher diesen Schritt.
Die Regelung ist vorläufig bis Ende Oktober befristet. Sollte es die epidemiologische Lage erforderlich machen, kann die Verordnung verlängert werden, heißt es in einer Medieninformation des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums.