Innenpolitik

Das Maßnahmen-ABC zur Teuerung

Mit den Maßnahmen zur Entlastung von Haushalten und zur Abfederung der Teuerung sind teils unbekannte Begriffe verbunden. Zur-Sache erläutert, worum es geht. Foto: iStock/ valiantsin suprunovich

Begriffe wie jener der „kalten Progression“ fallen beinahe täglich. Doch was bedeuten diese eigentlich? Klarheit bringt unser Maßnahmen-ABC zur Teuerung. Erklärvideos und vieles mehr findet ihr auch auf unserem zur-Sache Instagram-Account.

Einen Überblick über die wichtigsten Begriffe hier:

 

Absetzbetrag

Absetzbeträge werden in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Sie werden vom Arbeitgeber oder der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden. Dieser Absetzbetrag wird jetzt auf 500 Euro erhöht. Automatisch berücksichtigt werden Verkehrsabsetzbeträge und Pensionistenabsetzbeträge.

Beantragt werden müssen:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
  • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Pendlereuro
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

 

Digi-Scheck Verlängerung

Gefördert wird durch den Digi-Scheck die Teilnahme von Lehrlingen an Weiterbildungskursen. Zur-Sache berichtete bereits. Der Digi-Scheck wird als Maßnahme gegen die Teuerung bis 2024 verlängert. Bis zu 500 Euro Förderung gibt es pro Kurs pro Lehrling. Bis zu drei Kurse pro Jahr können gefördert werden. Dabei können Lehrlinge aus bis zu 10.000 förderbaren Kursen wählen. Insgesamt stehen für die nächsten beiden Jahre ab sofort 7,3 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Energiekostenausgleich

Der Energiekostenausgleich beträgt 150 Euro pro zahlungsverpflichteter Person und Haushalt. Der Gutschein wird nach dem Einlösen mit dem Stromlieferungsvertrag für den Haushalt verrechnet. Einlösen darf den Gutschein nur derjenige, der zur Zahlung des Stromlieferungsvertrags verpflichtet ist.

 

Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenzuschuss steht Unternehmen zur Verfügung, die besonders energieintensiv sind. Zur Absicherung der Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf wird eine Ermächtigung für Vorbelastungen gegeben. Dafür sollen insgesamt bis zu 450 Millionen Euro in Form von Zuschüssen an energieintensive Betriebe bereitgestellt werden.

 

Familienbeihilfe (Einmalzahlung von 180 Euro)

Die Familienbeihilfe ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Förderung von Familien in Österreich. Eltern erhalten damit einen Ausgleich für Kosten, die ihnen durch ihre Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen. Da besonders Familien von der Teuerung betroffen sind, erhalten alle Bezieher der Familienbeihilfe eine Einmalzahlung von 180 Euro im August.

 

Die Höhe der Familienbeihilfe, gestaffelt nach dem Alter des Kindes. Quelle: Sozialministerium/ oesterreich.gv.at

 

Familienbonus Plus

Zusätzlich wird mit dem Entlastungspaket der Familienbonus von 2.000 Euro auf 2022 vorgezogen. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert. Er steht all jenen zu, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für ein Kind Familienbeihilfe beziehen.

Höhe des Familienbonus Plus (Quelle: Finanzministerium):

Der Familienbonus Plus beträgt von Jänner 2019 bis Juni 2022 125 Euro monatlich und ab Juli 2022 166,68 Euro monatlich (2019-2021: 1.500 Euro jährlich, 2022: 1.750 Euro jährlich, ab 2023: 2.000 Euro jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag.

Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht von Jänner 2019 bis Juni 2022 ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 41,68 Euro monatlich und ab Juli 2022 54,18 Euro (2019-2021: 500 Euro jährlich, 2022: 575 Euro jährlich, ab 2023: 650 Euro jährlich) zu, wenn für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird.

 

Freibeträge

Freibeträge (z.B. Werbungskosten) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom versteuerten Einkommen abgezogen.

 

Geld-Zurück-Bonus

Um der Teuerung entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung beschlossen den Klimabonus vorzulegen und ihn gleichzeitig auch zu erhöhen. Jeder Erwachsene erhält 500 Euro und für jedes Kind zusätzlich 250 Euro. Dieser Bonus besteht aus 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Teuerungsbonus.

 

Inflation/Teuerung

Die Inflation bringt die Steigerung des Preisniveaus von Waren zum Ausdruck. Sozusagen die verringerte Kaufkraft des Geldes. Jährlich werden zur Messung der Inflation sogenannte Warenkörbe verglichen. Ein Warenkorb enthält alles, was ein durchschnittlicher Haushalt an Waren benötigt. Das erste Jahr der Berechnung nennt man auch Basisjahr. Dieser Wert wird dann mit der Preissteigerung des Vorjahres verglichen. Daraus kann man in weiterer Folge die Inflationsrate berechnen. In Österreich führt die Berechnung die Statistik Austria durch. Aktuell beträgt diese 8 Prozent.

 

Kalte Progression

Das Einkommen wird je nach Höhe in eine bestimmte Steuerstufe eingeteilt. Umso höher das Einkommen ist, ein desto höherer Steuersatz muss abgegeben werden. Wenn nun die Löhne jedes Jahr um die Inflation aufgestockt werden, fallen die Arbeitnehmer auch automatisch in eine höhere Steuerstufe. Stark vereinfacht meint der Ausdruck Kalte Progression: Obwohl man eine Gehaltserhöhung bekommen hat, kann man sich weniger leisten als davor. Konkret führen zwei Faktoren dazu: Die Steuerprogression, je mehr Gehalt man verdient, desto höher klettert der Steuersatz und die Inflation, die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen kontinuierlich. Die Bundesregierung schafft diese heimliche Steuererhöhung jetzt ab, in dem sie die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation anpasst.

 

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Klimabonus

Der Klimabonus ist neben der CO2-Bepreisung eine der wichtigsten Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform. Er wird an alle anspruchsberechtigten Menschen in Österreich ausbezahlt und sorgt dafür, dass sich eine klimafreundliche Lebensweise auch finanziell lohnt.

 

Kindermehrbetrag Erhöhung

Alle Alleinverdiener, Alleinerzieher, sowie in (Ehe)Partnerschaft lebenden Erwerbstätigen mit Kindern, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, erhalten statt dem Familienbonus Plus eine steuerliche Entlastung in Form des Kindermehrbetrages von 350 Euro (450 Euro ab dem Jahr 2023) pro Kind pro Jahr. Dieser wird aufgrund der Teuerung auf 550 Euro erhöht

 

Lohn-Preis-Spirale

Ein Begriff für die wechselseitigen Zusammenhänge zwischen dem Anstieg der Löhne als Folge von Preiserhöhungen und der Preise als Folge von Lohnsteigerungen. Die Lohn- und Preissteigerungen lösen eine Kettenreaktion aus und führen zu weiteren Anstiegen. Die Unternehmen rechtfertigen ihre Preiserhöhungen mit gestiegenen Löhnen und die Gewerkschaften ihre Lohnforderungen mit den Preissteigerungen. Eine Folge der gestiegenen Löhne ist die wachsende Nachfrage der privaten Haushalte.

 

Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken. Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Natürliche Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten. Pro Haushalt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis (umfasst sind Arbeitspreis, Grundpreis und Rabatte) maximal 10 Cent/kWh betragen. Das entspricht dem Vorkrisenniveau.