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Registrierkassen bekommen den digitalen Beleg

Drei Lockerungen bei der Registrierkassenpflicht bringen Erleichterungen für Unternehmen. ua kommt der digitale Beleg. Foto: istock/Neustockimages

Die Bundesregierung hat am Mittwoch drei zentrale Änderungen im Bereich der Registrierkassen beschlossen, die Unternehmen mehr Planung‑ und Rechtssicherheit geben und die Digitalisierung weiter vorantreiben sollen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger‑Miedl stellte im Anschluss an die Regierungssitzung die Änderungen im Detail vor.

 

1. Digitaler Beleg – Wegfall der Belegausdruckspflicht

Ab 1. Oktober 2026 entfällt die Pflicht, bei jedem Verkauf einen Papierrechnung auszudrucken – und zwar unabhängig von einer Betragsschwelle. Stattdessen können Händler den Beleg online zur Verfügung stellen, etwa über einen QR‑Code oder einen Link.

Die Regelung ist freiwillig: Händler können auf die digitale Rechnung umstellen, müssen es aber nicht. Kunden haben weiterhin das Recht, einen Papierbeleg zu verlangen.

 

2. 15‑Waren‑Gruppen‑Regelung wird dauerhaft

Die bisherige 15‑Waren‑Gruppen‑Regelung, bei der nicht jeder einzelne Beleg, sondern nur die Zuordnung zu einer Warengruppe (z. B. Getränke, Obst, Gemüse) erfasst werden muss, wird ins Dauerrecht überführt. Damit bleibt die vereinfachte Erfassung von Umsätzen langfristig bestehen.

 

3. Ausweitung der „Kalte‑Hände‑Regelung“

Ab 1. Januar 2026 wird die „Kalte‑Hände‑Regelung für Verkaufsstände (z. B. Maroni‑ oder Punschstände auf Advent‑Märkten) erweitert. Die Umsatzgrenze, bis zu der diese Stände von der Registrierkassenpflicht befreit sind, steigt von 30.000 Euro auf 45.000 Euro.

Eibinger‑Miedl sieht in den drei Beschlüsse „mehr Rechtssicherheit, mehr Planungssicherheit und ein weiterer Schritt in Richtung mehr Digitalisierung in Österreich und Reduktion der Zettelwirtschaft.“