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Drei neue Verbesserungen im Pensionssystem

Mit neuen Maßnahmen wird Arbeiten parallel zum Bezug einer Regelpension steuerlich attraktiver, gaben die ÖVP-Abgeordneten August Wöginger (Sozialsprecher) und Andreas Ottenschäger (Finanzsprecher) bekannt. Foto: Pixabay / un-perfekt

Drei neue Verbesserungen im Pensionssystem stehen bevor: Anreize für längeres Arbeiten, Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und faire Übergänge für die Aktivpension. Sozialsprecher August Wöginger und Finanzsprecher Andreas Ottenschläger, beide ÖVP, erklären die bevorstehenden neuen Regelungen.

 

Drei Elemente für Arbeit und Vorsorge

„Wir setzen wichtige Reformen für eine nachhaltige Altersvorsorge um“, erklärten Wöginger und Ottenschläger. Und darum geht’s bei dem neuen Paket, das am 10. Juli per Umlaufbeschluss durch den Ministerrat ging:

  • attraktive Anreize für längeres Arbeiten,
  • Stärkung der betriebliche Altersvorsorge,
  • faire Übergangsregelung dafür, dass auch bereits pensionierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Aktivpension profitieren können.

 

Steuerlicher Freibetrag von 15.000 Euro

Mit der Aktivpension wird ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für jene Menschen geschaffen, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten. Davon profitieren sowohl Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, als auch Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Alterspension weiterhin erwerbstätig sind: „Wer arbeitet, soll auch künftig mehr von seinem Einkommen behalten“, unterstreichtWöginger.

Arbeiten in der Pension wird attraktiver. Die Aktivpension bringt ab 2027 bis zu 15.000 Euro Entlastung. Foto: iStock / RainStar

Arbeiten in der Pension wird attraktiver. Foto: iStock / RainStar

Fairer Übergang

Besonders wichtig ist die in der Regierungsvorlage vorgesehen faire Übergangsregelung, so Wöginger: „Wer bereits bis zum 1. Juli 2026 in Pension gegangen ist und die erforderlichen Versicherungszeiten für den Aktivitätsfreibetrag noch nicht erfüllt, kann diese auch nach dem Pensionsantritt durch weitere Erwerbstätigkeit erwerben. Damit stellen wir sicher, dass niemand allein aufgrund des Zeitpunkts seines Pensionsantritts von der neuen Regelung ausgeschlossen wird.“

 

Moderne betriebliche Vorsorge

„Die gesetzliche Pension bleibt das Fundament unseres Pensionssystems. Gleichzeitig braucht es starke ergänzende Vorsorgemöglichkeiten. Deshalb modernisieren wir die zweite Säule umfassend und schaffen mehr Wahlfreiheit, bessere Ertragschancen und weniger Bürokratie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betont Wöginger.

Arbeitnehmer können Abfertigungen mitnehmen und übertragen. Foto: picabay-Jannonivergall

Arbeitnehmer können Abfertigungen mitnehmen und übertragen. Foto: picabay-Jannonivergall

Abfertigung in Pensionskasse übertragen

Die Reform betrifft die betriebliche Altersvorsorge, also die zweite Säule unseres Pensionssystems. Derzeit haben rund drei Viertel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Möglichkeit, ihre Abfertigung in eine lebenslange betriebliche Pension umzuwandeln, weil ihr Arbeitgeber über keine Pensionskassenzusage verfügt. „Genau hier setzen wir an. Künftig erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber eine Pensionskasse anbietet – die Möglichkeit, ihre Abfertigung freiwillig und steuerfrei in eine Pensionskasse oder alternativ in eine Lebensversicherung zu übertragen. Damit schaffen wir erstmals einen echten Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge für alle Beschäftigten“, betont Ottenschläger.

 

Neue Gemeinschaften für Veranlagungen

„Ergänzend schaffen wir eine neue freiwillige Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft. Wer sich bewusst dafür entscheidet, kann künftig auf eine langfristig chancenorientiertere Veranlagung mit höheren Ertragsmöglichkeiten setzen. Damit stärken wir zugleich den heimischen Kapitalmarkt. Vorsorgekapital, das langfristig veranlagt wird, steht der Realwirtschaft als Investitionskapital zur Verfügung und schafft Wachstum und Arbeitsplätze. Gleichzeitig bleiben die Entscheidung freiwillig und die umfassende Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet“, erläutert der Finanzsprecher.

 

Abfertigungen zusammenlegen

Ein weiterer zentraler Reformschritt ist die automatische Zusammenführung zersplitterter Abfertigungskonten. Nach mehreren Jobwechseln verfügen viele Beschäftigte über mehrere ruhende Konten bei unterschiedlichen Vorsorgekassen. Künftig werden diese unter klar geregelten Voraussetzungen automatisch zusammengeführt, wobei selbstverständlich ein Widerspruchsrecht besteht. Das reduziert Verwaltungskosten, schafft mehr Übersicht und sorgt dafür, dass die Altersvorsorge effizienter verwaltet wird.

 

Kosten werden vermindert

„Zusätzlich senken wir die Kosten der betrieblichen Vorsorge spürbar. Die Vermögensverwaltungskosten werden von 0,8 auf 0,6 Prozent reduziert. Gleichzeitig entfällt bei den Verwaltungskosten der bisherige Mindestsatz. Das bedeutet: Mehr vom Ertrag bleibt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und stärkt langfristig ihre Altersvorsorge“, erklärt Ottenschläger.

 

Kapital dient Investitionen

Der Finanzsprecher weiter: „Die Reform stärkt zudem den Wirtschaftsstandort. Langfristig gebundenes Vorsorgekapital ist eine zentrale Quelle für Investitionen. Es fließt in Unternehmen, Infrastruktur und Innovation und trägt so zur Finanzierung der heimischen Wirtschaft bei. In Ländern mit einer starken zweiten Säule leistet betriebliches Vorsorgekapital einen wesentlichen Beitrag zur Kapitalmarktentwicklung. Mit dem Ausbau der zweiten Säule schaffen wir in Österreich die Voraussetzungen dafür, dass Altersvorsorge und Standortstärkung Hand in Hand gehen.“

Mit neuen Maßnahmen wird Arbeiten parallel zum Bezug einer Regelpension steuerlich attraktiver, gaben die ÖVP-Abgeordneten August Wöginger (Sozialsprecher) und Andreas Ottenschäger (Finanzsprecher) bekannt. Foto: Pixabay / un-perfekt
Mit neuen Maßnahmen wird Arbeiten parallel zum Bezug einer Regelpension steuerlich attraktiver, gaben die ÖVP-Abgeordneten August Wöginger (Sozialsprecher) und Andreas Ottenschäger (Finanzsprecher) bekannt. Foto: Pixabay / un-perfekt