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Edtstadler & Stocker stoppen Gewesslers Beamten-Bashing
Schützend vor den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes stellen sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker, ebenfalls Jurist. Sie weisen die Behauptungen von Klimaministerin Leonore Gewessler, der Verfassungsdienst entscheide parteiisch, strikt zurück. In der Sache liegt Gewessler völlig falsch, wie Edstadler erklärt.
Gewessler entscheidet gegen Länder
Die Klimaministerin hat gegen die innerstaatlichen Festlegungen für die EU-Renaturierungvorlage gestimmt. Die Landeshauptleute waren dagegen. Deren Meinung in Angelegenheiten der Länder verpflichtet Bundesminister, hatte der Verfassungsdienst festgestellt.
Kritische Fragen dazu hat Gewessler am Samstag in einem Ö1-Interview zurückgewiesen. Die Juristen seien den Weisungen des Bundeskanzlers verpflichtet. Zudem würde die Expertise des Verfassungsdienstes immer die ÖVP-Linie ergeben. Sie, Gewessler, habe privat anderslautende Gutachten erhalten.
Diese Behauptungen Gewesslers zum Verfassungsdienst sind falsch und lösten umgehend heftige Zurückweisung aus: Immerhin hatte Gewessler die – anerkannte und praktizierte – Unabhängigkeit des Verfassungsdienstes in Frage gestellt.
„Eine gefährliche Entwicklung“
Dazu sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Interview mit der Kleinen Zeitung: „Das ist eine Entwicklung, die tatsächlich furchterregend ist, denn der Verfassungsdienst ist mit den besten Juristinnen und Juristen ausgestattet Ich stehe voll und ganz hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deren Aufgabe ist es, allen Ministerien zur Verfügung zu stehen, um die Verfassung auszulegen, aber auch, um bei Gesetzesvorhaben zu beraten und Anregungen zu liefern. All das war bisher unumstritten. Was hier nun versucht wird, ist, eine Institution der Republik mit juristischen Privatgutachten zu konterkarieren. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die Umweltministerin Leonore Gewessler zu verantworten hat.“
Edtstadler: Gefahr für die Demokratie
Edtstadler sieht in der fundamentalen Vorgangsweise Gewesslers auch eine Gefahr für die Demokratie: „Man kann immer über alles diskutieren, aber wenn es darum geht, die Regierung zu beraten, dann ist der Verfassungsdienst die richtige Stelle. Doch Leonore Gewessler unterwandert mit ihrem Vorgehen die Expertise dieser Institution. Am Ende werden Gerichte entscheiden, doch bis dahin wird es dauern. Wenn wir zentrale Institutionen offen infrage stellen, unterwandern wir nichts Geringeres als den Rechtsstaat.“
Das Recht steht über der Ideologie
Ebenfalls mit einer strikten Zurückweisung – wie Edtstadler – antwortete der Rechtsanwalt und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker: „Die unterstellten Verdächtigungen der Parteilichkeit des Verfassungsdienstes sind eines Vizekanzlers und einer Bundesministerin unwürdig. Fakt ist: Bei Vizekanzler Kogler und Umweltministerin Gewessler fehlt offenbar jedes Rechtsbewusstsein. Wenn es um ihre grüne Ideologie geht, gilt der Rechtsstaat für die Grünen nicht mehr. Denn es war Gewessler, die sich über das Recht hinweggesetzt hat und rechtswidrig für die Renaturierungsverordnung gestimmt hat.“
Das Recht gilt für alle
Unter Anspielung auf FPÖ-Obmann Herbert Kickl kritisierte Stocker die – sachlich falschen – Positionen von FPÖ und Grünen: Offenbar gelte, so Stocker, auf der linken wie auch der rechten Seite der Grundsatz, das Recht habe der Politik zu folgen. Ein Rechtsstaat sieht jedoch vor, dass sich alle an das Recht zu halten haben. Stocker dazu: Bundeskanzler Karl Nehammer ist der einzige Garant für Rechtsstaatlichkeit und Ordnung.“
Eine weitere Klarstellung kam vom Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Walter Obwexer. Der Verfassungsdienst ist weisungsfrei: Niemand könne den Verfassungsdienst beauftragen, eine bestimmte Rechtsmeinung vorzulegen. Zulässig sei lediglich eine Anordnung, mit welchen Themen sich der Verfassungsdienst befassen möge.
Damit wird die Erklärung von Edtstadler bestätigt.