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Entlastung soll Betriebe im Land halten

Betriebe mit hohem Verbrauch an Energie werden von einem Teil der besonderen Kosten entlastet Das soll auch den Standort Österreich stärken, sagt dazu Abg. Tanja Graf, Energiesprecherin der ÖVP. Der Beschluss ist für das Oktober-Plenum des Nationalrats angesetzt.
Entlastung bei Kosten für Emissionen
Konkret ist eine Förderung geplant, die die indirekten Kosten für Kohlendioxid abfedert, erläutert Graf nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie. Gemeint sind also jene Aufwendungen, die durch den Erwerb von Emissionszertifikaten entstehen. Diese Kosten werden von den Energielieferanten an die Verbraucher weitergegeben.
Die Förderung ist als Zuschuss angelegt. Sie soll bis zu 75 Prozent der Kosten betragen, die einem Unternehmen im den Jahren 2025 und 2026 entstehen. Zur Verfügung stehen 75 Mio. Euro.

Energieintensive Betriebe erhalten Zuschuss: ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf. Foto: Topf
Förderung verpflichtet zu Effizienz
Welche Sektoren diese Förderung beantragen können, wird im Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 festgelegt. Gemeint sind jene, bei denen das Risiko einer Verlagerung der Emissionen besteht und die anlagespezifisch jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Unternehmen, die Kostenentlastung erhalten, werden verpflichtet, Energie effizient einzusetzen und zu dekarbonisieren.
Der Stromkosten-Ausgleich trägt dazu bei, energieintensive Betriebe und damit den Standort zu stärken, sagt Graf.
