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Entschädigung für NS-Opfer: Nationalfonds wieder arbeitsfähig

Der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich ist Teil des Nationalfonds der Republik zur Entschädigung der NS-Opfer, der wieder arbeitsfähig ist. Bild: Jüdischer Friedhof Güssing, entnommen der Info-Broschüre des Fonds.

Die Israelitische Kultusgemeinde kann wieder am Nationalfonds der Republik für die Opfer des Nationalsozialismus mitwirken. Dieser Erfolg war durch eine Gesetzesnovelle möglich, für die alle Parteien außer der FPÖ eintraten. Für die Volkspartei verhandelte und präsentierte Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl die kleine Reform mit großen Folgen.

 

Entschädigung und Förderungen

Der Nationalfonds entschädigt Opfer, finanziert die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe und fördert Projekte. Dafür stehen heuer aus unterschiedlicher Finanzierung rund 40 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Leitung des Fonds obliegt laut Gesetz dem ersten Präsidenten des Nationalrats, gegenwärtig also Walter Rosenkranz (FPÖ). Da für die Israelitische Kultusgemeinde wegen dessen Person und Partei eine Teilnahme daher nicht mehr möglich war, wurde das Gesetz geändert. Alle Fraktionen waren dafür – außer der FPÖ.

Wolfgang Gerstl: Das Angebot von Rosenkranz, zur Seite zu treten, angenommen. Foto: Th. Topf

Wolfgang Gerstl: Das Angebot von Rosenkranz, zur Seite zu treten, angenommen. Foto: Thomas Topf

Arbeitsfähigkeit gesichert

„Mit dem heute beschlossenen Abänderungsantrag betreffend den Nationalfonds stellen wir dessen Arbeitsfähigkeit sicher“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Mittwoch nach der Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrates. Entschädigung werden wieder behandelt.

Es sei historische und politische Verantwortung gleichermaßen, so Gerstl, dass das Gremium unter Teilnahme der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) sowie von Opferverbänden seine wichtige Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen könne. Dies sei aufgrund der Person des Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz nicht mehr möglich gewesen, so Gerstl: die IKG habe die Teilnahme an Sitzungen des Fonds unter dem Vorsitz von Rosenkranz verweigert. Auch die Verleihung des Simon-Wiesenthal-Preises – neben Entschädigungen eine weitere Aufgabe des Fonds – musste verschoben werden.

Seite 1995 besteht der Fonds für Entschädigung von NS-Opfern (Screenshot Homepage)

Seite 1995 besteht der Fonds für Entschädigung von NS-Opfern (Screenshot Homepage)

Rosenkranz hat Lösung bei Antritt angeboten

Die Lösung laut Gerstl: Daher werde jetzt die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, dass die Leitung des Fonds nicht mehr automatisch bei der Nationalratspräsidentin bzw. beim Nationalpräsidenten liegt, sondern künftig auch die Zweite oder die Dritte Nationalratspräsidentin bzw. Nationalratspräsident die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Nationalfonds übernehmen können.

Gerstl dazu: „Das kann entweder auf Ersuchen des Nationalratspräsidenten erfolgen oder durch die dauerhafte Wahl des Zweiten Präsidenten oder der Dritten Präsidentin zum Kuratoriumsvorsitzenden bzw. zur Kuratoriumsvorsitzenden durch den Hauptausschuss des Nationalrats.“ Der ÖVP-Mandatar stellt gleichzeitig klar, dass die Leitung des Nationalfonds grundsätzlich bei der Kuratoriumsvorsitzenden bzw. dem Kuratoriumsvorsitzenden liegen soll.

Diese Lösung hat Walter Rosenkranz laut Wolfgang Gerstl selbst angeboten: Walter Rosenkranz hat in seiner Antrittsrede als Nationalratspräsident selbst bekannt, dass er nicht ansteht, ‚als Person zur Seite zu treten‘, sollten Teile der jüdischen Gemeinschaft in Wien und ganz Österreichs einen Dialog mit ihm verweigern. Dementsprechend nehmen wir ihn bei seinem Wort.“

1800 Kriegsgefangene arbeiteten am Loibl-Tunnel: Gedenkstätte auf der Nordseite. Foto: Stephan Matyus

Kriegsgefangene arbeiteten am Loibl-Tunnel: Gedenkstätte in Kärnten. Foto: Stephan Matyus

FPÖ wollte Lösung nicht mittragen

Man habe sich heute intensiv und bis zuletzt bemüht, die FPÖ auch für den Beschluss zu gewinnen, um mit einer All-Parteien-Einigung ein deutliches Zeichen zu setzen berichtete Gerstl in einer Information des ÖVP-Parlamentsklubs. „Das ist leider nicht gelungen, doch die vier Parteien ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne haben dennoch für eine breite Zustimmung gesorgt“, so Gerstl. Er meint zusammenfassend: „Wir haben heute im Sinne des Dialogs und unserer Geschichte gehandelt und sorgen so dafür, dass der Nationalfonds auf breite Unterstützung und Teilnahme bei seiner Arbeit bauen kann.“

Der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich ist Teil des Nationalfonds der Republik zur Entschädigung der NS-Opfer, der wieder arbeitsfähig ist. Bild: Jüdischer Friedhof Güssing, entnommen der Info-Broschüre des Fonds.
Der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich ist Teil des Nationalfonds der Republik zur Entschädigung der NS-Opfer, der wieder arbeitsfähig ist. Bild: Jüdischer Friedhof Güssing, entnommen der Info-Broschüre des Fonds.