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FPÖ blitzt mit U-Ausschuss-Verlangen vor VfGH ab

Das Verlangen der FPÖ, einen Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen und zum Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek einzusetzen, wurde nun auch vom höchsten Gericht, dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), abgewiesen.
VfGH folgt Ansicht der Regierungsparteien
Wie der VfGH am Mittwoch mitteilte, hat das Höchstgericht den Antrag der FPÖ abgelehnt, einen Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates für rechtswidrig zu erklären, der zuvor mit den Stimmen der Regierungsparteien die Unzulässigkeit des Verlangens auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses festgestellt hatte (Zur-Sache berichtete)
FPÖ mit mehreren Themen – kein Zusammenhang
Im Kern geht es darum, dass die FPÖ drei Beweiskomplexe im Untersuchungsausschuss behandeln möchte. Allerdings besteht zwischen diesen Beweisthemen kein direkter Zusammenhang, der jedoch laut Gesetz erforderlich ist. Der VfGH führt in seiner jetzigen Entscheidung genau diese Begründung aus dem Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses ins Treffen. Wörtlich heißt es in der Aussendung des VfGH: „Der VfGH erachtet auch die Ausführungen des Geschäftsordnungsausschusses als zutreffend, dass die im Verlangen angeführten Beweisthemen keinen ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang aufweisen, sondern lediglich als eine lose Verknüpfung zueinander und zum Untersuchungsgegenstand zu werten sind.“

Die FPÖ ist mit einem Antrag vor dem VfGH abgeblitzt. Der von den Freiheitlichen geforderte U-Ausschuss wird in dieser form nicht kommen. Parlamentsdirektion/ Arman Rastegar