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Ab 1. September: Neuerungen im Freiwilligengesetz
Mit 1. September tritt das neue Freiwilligengesetz in Kraft. Aus diesem Grund setzte die Junge ÖVP mit der Aktion „JVP zieht den Hut vor Ehrenamtlichen“ ein Zeichen der Anerkennung. Mit Frühstücks-Verteilaktionen weist die politische Jugendorganisation auf die Änderungen durch das neue Gesetz hin. Bundesobfrau Claudia Plakolm macht auf die Servicestelle für das Klimaticket, für das Freiwillige Soziale Jahr und den Staatspreis für Ehrenamt aufmerksam.
Plakolm: Den Hut vor Freiwilligenarbeit ziehen
Anlässlich der Änderung des Freiwilligengesetzes, die ab 1. September 2023 in Kraft tritt, würdigt die Bundesobfrau der JVP und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm: „Heute ist ein guter Tag, um den Hut vor all jenen zu ziehen, die mehr tun als nur ihre Pflicht. Seien es die vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen der Feuerwehr und Rettung, der Sport- Traditions- und Kulturvereine oder auch die ehrenamtlichen Funktionäre aller politischen Organisationen – wir sagen von Herzen Danke!“
Freiwilligengesetz: Was ändert sich?
Alle Neuerungen, die ab 1. September in Kraft treten, hat zur-Sache hier nochmal zusammengefasst:
- Bundesweite Servicestellen und Freiwilligenzentren sollen ehrenamtlich tätige Personen stärker unterstützen.
- Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) und des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) erhalten künftig bis zu 500 statt 270 Euro pro Monat als Taschengeld und ein kostenloses Klimaticket. Die finanzielle Unterstützung wird auch für Teilnehmer am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland erhöht.
- Darüber hinaus wird ein Staatspreis für Ehrenamt ins Leben gerufen, welcher noch dieses Jahr zum ersten Mal besondere ehrenamtliche Tätigkeit vor den Vorhang holen und auszeichnen soll.
Heimische Vereine als Ideengeber
Im letzten Sommer hat sich die Junge ÖVP zur Aufgabe gemacht, Ideen für das Ehrenamt zu sammeln. Bei über 80 Stopps in ganz Österreich traf Plakolm verschiedene Vereinen wie den Alpenverein, das Rote Kreuz oder auch den Verein der österreichischen Blasmusik. Zudem wurde im Bundeskanzleramt ein Freiwilligen-Gipfel abgehalten, um die Neuerungen zu beraten. Die Vereine und Institutionen fungierten unter anderem als Ideengeber für die Änderungen, die das Freiwilligengesetz nun mit sich bringt.