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Gemeinden können das Tempo drosseln

Gemeinden können in schutzbedürftigen Zonen das Verkehrstempo beschränken. Das senkt Unfälle und schützt Kinder, sagt ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. Foto: pixelio / Samy13

Gemeinden können künftig in besonders schutzbedürftigen Zonen die Geschwindigkeit auf den Straßen mit 30 km/h beschränken. Damit wird eine Forderung der Gemeinden erfüllt, zugleich für deutlich mehr Sicherheit gesorgt, wie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger mit Verweis auf Opferzahlen erläuterte.

 

Zwei Drittel aller Unfälle im Ortsgebiet

Nahezu zwei Drittel aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden ereignen sich im Ortsgebiet, sagte Ottenschläger anlässlich der Beratungen im Verkehrsausschuss des Nationalrates. Bei 15.000 Verkehrsunfällen auf Gemeindestraßen im Jahr 2023 wurden 80 Personen getötet und 17.600 Menschen verletzt.

 

Gemeinden können verfügen und kontrollieren

Die Übertretung der höchstzulässigen Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen, so Ottenschläger: „Es muss daher das Ziel sein, Bereiche mit ‚besonderem Schutzbedürfnis‘ zu entschleunigen und die Kontrolle der Einhaltung der Tempolimits insbesondere im Ortsgebiet, wo sich viele Kinder bewegen, zu verstärken.“

Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis sind etwa jene vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen.

Ab 1. Juli 2024 soll es daher möglich sein, das Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort „maßgeschneiderte Lösungen“ umsetzen können. Die 35.Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung sieht keine generellen Limits vor sondern lokale Lösungen für Verkehrssicherheit, und zwar auch für Kontrolle der Einhaltung von Tempolimits, etwa durch Messgeräte.

Die Strafen für Raserei im Ortsgebiet wurden bereits verschärft.