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EU verschärft Zollvorgaben für Lebensmittel aus der Ukraine

Die Zollregeln für Importe von bestimmten Lebensmitteln aus der Ukraine werden wieder verschärft. Foto: istock/sarymskarov

Die Zollfreiheit etwa für Lebensmittelimporte aus der Ukraine führte zu Überangebot und Preisverfall. Das Europaparlament und die EU-Staaten haben sich daher auf strengere Zollvorgaben für bestimmte Lebensmittel aus der Ukraine geeinigt. Konkret geht es um landwirtschaftliche Produkte wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig. Der Import von Getreide wird nun stärker überwacht.

 

Zollerleichterungen laufen aus

Erforderlich wurde der Schritt, da im Sommer die derzeit geltenden Zollerleichterungen für die Ukraine auslaufen. Die 2022 eingeführten Handelsliberalisierungen hatten zu enormen Preisdruck für die heimische Landwirtschaft und erheblichen Protesten geführt. Da die ursprüngliche Einigung nicht weit genug ging, wurde jetzt noch einmal nachgeschärft.

 

Bernhuber sieht Teilerfolg

Erleichtert zeigt sich ÖVP-Europaabgeordneter Alexander Bernhuber, dass die Schutzmaßnahmen nun auch auf Hafer, Mais und Grobgrieß ausgeweitet wurden.

„Das ist zumindest ein Teilerfolg. Dass Weizen nicht einbezogen wurde, halte ich für einen großen Fehler. Unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern sind massiv unter Druck. Wir müssen den Schutz auf alle betroffenen Sektoren ausweiten, damit die heimische Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt“, betont Bernhuber. Er appellierte in einem Brief an die Kommissionspräsidentin, sich für mehr Schutz der Bäuerinnen und Bauern stark zu machen und sowohl Weizen als auch Ölsaaten in das Zollregime mit einzubeziehen.

Von den Regeln betroffene Waren dürften dann nur noch bis zu einer aus dem Referenzzeitraum errechneten durchschnittlichen Menge zollfrei in die EU importiert werden. Wird diese Menge erreicht, sollen wieder Zölle fällig werden.

 

Faire Handelsbedingungen gefordert

Für Bernhuber ist von den ursprünglichen Überlegungen der Europäischen Kommission zur uneingeschränkt weiterlaufenden Handelsliberalisierung nicht mehr viel übriggeblieben. „Es muss jetzt weiter für faire Handelsbedingungen gekämpft werden, damit unsere Landwirte entlastet werden, anstatt zunehmenden Belastungen ausgesetzt zu sein,“ bekräftigt der ÖVP-Landwirtschaftssprecher im Europaparlament.

Die Einigung muss nun noch vom Europaparlament und den EU-Staaten offiziell bestätigt werden. Gelten sollen die Vorgaben dann ab dem 6. Juni für einen Zeitraum von einem Jahr. „Diese Regelung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um wieder fairen Agrarhandel zwischen der EU und der Ukraine sicherzustellen“, so Bernhuber.