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Ab 2024 mehr Gerechtigkeit im Steuersystem: So wirkt die Abschaffung der kalten Progression
„Die Abschaffung der kalten Progression ist das Herzstück der Entlastungen und stärkt die Kaufkraft“, sagt Finanzminister Magnus Brunner. Das Finanzressort erklärt, worum es geht.
Bisher unbemerkte Steuererhöhung
Die kalte Progression ist ein Phänomen, das Steuerzahler unbemerkt belastet, erläutert Brunner auf der Homepage des Finanzministeriums.
Die kalte Progression tritt – bisher – ein, wenn Gehälter und Löhne mit der Inflation ansteigen, etwa im Rahmen einer Erhöhung der Kollektivverträge. Wenn jedoch die Stufen der Steuertarife und die Absetzbeträge gleich bleiben, kann es vorkommen, dass ein höheres Gehalt – in Teilen – in eine höhere Steuerstufe als bisher gerät.
Das führt dazu, dass erwerbstätige Personen einen höheren Teil ihres Einkommens versteuern müssen und das Einkommen an Kaufkraft verliert.
Deutliche Entlastung für Erwerbstätige
Das Finanzressort präsentiert dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 2.500 Euro erhält im Jahr 2024 als Inflationsausgleich eine Gehaltserhöhung von rund 9 %. Durch die Abschaffung der kalten Progression wird die Arbeitnehmerin mit rund 550 Euro entlastet, wodurch sich das Nettoeinkommen ebenfalls um rund 9 % erhöht, während ohne Abschaffung der kalten Progression der Nettolohn um lediglich rund 7 % zulegen würde.
Gerechtigkeit im Steuersystem
Daher meint Finanzminister Brunner: „Mit der Abschaffung der kalten Progression setzen wir ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem. Dieser Schritt entlastet die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig, nämlich jedes Jahr aufs Neue.“
Die erwerbstätigen – also die lohn- und einkommenssteuerpflichtigen – Personen sollten spüren, dass sich ihr verfügbares Einkommen verbessert, besonders in Zeiten steigender Lebenserhaltungskosten, erklärt Brunner.
„Das ist mit 2023 gelungen, und auch 2024 kommen die Lohnerhöhungen netto voll an“, so Finanzminister Magnus Brunner, der dazu einen Podcast veröffentlichte.
Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende Steuererhöhung also beendet. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die Steuerpflichtigen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Im neuen Jahr 2024 sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere 3,65 Milliarden Euro, erläutert Brunner.
Die Wirkung der Abschaffung der kalten Progression zeigt sich immer ab dem 1. Jänner des jeweiligen Jahres, da zu diesem Zeitpunkt Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge valorisiert werden.