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2024 bringt steuerliche Entlastungen

Die steuerlichen Entlastungen, vor allem die Abschaffung der kalten Progression, lassen die Lohnerhöhungen wirken und steigern die Kaufkraft. Das stärkt die Haushalte und die Wirtschaft. Foto: Henning Hraban-Ramm, pixelio

Die nächsten steuerlichen Entlastungen werden wirksam: Das neue Jahr 2024 bringt die Abschaffung der Kalten Progression, eine stärkere Begünstigung von Überstunden, die erweiterte Absetzbarkeit von Spenden und weitere Maßnahmen.

Ende der Kalten Progression bringt 3,6 Milliarden

Die Abschaffung der Kalten Progression startet ins zweite Jahr und bringt 2024 eine Gesamtentlastung von 3,6 Milliarden Euro. Dazu Finanzminister Magnus Brunner: „Die Abschaffung der kalten Progression ist das Herzstück der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung und stärkt die Kaufkraft spürbar.“

Damit verbunden ist auch eine Anpassung der vier unteren Tarifstufen in der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Dadurch sollen besonders die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden.

"Der Staat gibt alles an Bürgerinnen und Bürger zurück": Finanzminister Magnus Brunner. Foto: Johannes Zinner

„Der Staat gibt alles an Bürgerinnen und Bürger zurück“: Finanzminister Brunner. Foto: J. Zinner

Mehr Überstunden steuerfrei

Bei der ersten Tarifstufe erfolgt ein Anstieg um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro jährlich. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Lohnsteuer an.

Die ersten zehn Überstunden werden bis zu 120 Euro monatlich steuerfrei sein, und für die Kalenderjahre 2024 und 2025 können die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

 

Kindermehrbetrag wird erhöht

Zusätzlich werden die steuerfreien Beträge für Zulagen und Zuschläge erhöht, um der angespannten Personalsituation entgegenzuwirken.

Die Homeoffice-Regelung wird unbefristet verlängert.

Der Kindermehrbetrag wird ab dem Veranlagungsjahr 2024 auf bis zu 700 Euro erhöht, und der Zuschuss für Kinderbetreuung durch Arbeitgeber wird von 1.000 auf 2.000 Euro angehoben.

Der Gewinnfreibetrag für Selbstständige wird ebenfalls von 30.000 auf 33.000 Euro angehoben.

 

Entlastung bei Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer wird weiter gesenkt, nämlich auf 23 Prozent. Multinationale Konzerne sollen künftig mehr Steuern zahlen, indem eine globale Mindestbesteuerung eingeführt wird, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

 

Spendenabsetzbarkeit und Ehrenamt ausgebaut

Die Reform der Spendenabsetzbarkeit tritt ebenfalls am 1. Januar in Kraft und knüpft Spendenbegünstigungen an die Gemeinnützigkeit.

Das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit werden ebenfalls mit dem neuen Jahr zusätzlich gestärkt. Mit der Freiwilligenpauschale soll die Vereinsarbeit stärker gefördert werden. Darüber hinaus sind in Zukunft Entschädigungszahlen an Mitglieder in Wahlbehörden steuerfrei.

Österreich weist eine hohe Kaufkraft auf, erklärte ÖVP-Klubobmann August Wöginger in der Sondersitzung des Nationalrats. Die Entlastungen, Anti-Teuerungsmaßnehmen und Unterstützungen der Bundesregierung wirken. Man muss stets das gesamte Bild betrachten, sagte Wöginger unter Verweis auf die guten Wirtschaftsdaten für Österreich. Foto: Parlament/Ulrike Wieser

Hohe Kaufkraft in Österreich: ÖVP-Klubobmann August Wöginger Foto: Parlament/Ulrike Wieser

Die Maßnahmen wirken

ÖVP-Klubobmann August Wöginger hatte mehrfach erklärt,  dass die Maßnahmen der Regierung im Kampf gegen die Inflation wirken. Die Kaufkraft hat sich verbessert. In der Krisenphase der vergangenen beiden Jahre sei auch das Nettomedianeinkommen in Österreich gestiegen.

„Wir rangieren nach Luxemburg und den Niederlanden beim Medianeinkommen auf Platz drei in Europa, und die Inflation geht Gott sei Dank zurück. Von über 11 Prozent zu Jahresbeginn auf 5,4 Prozent. Es ist eine gute Entwicklung“, so der ÖVP-Klubobmann.