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Gewaltschutz: Mehr Geld für Ausbau von Übergangswohnungen

Die Bundesländer bekommen mehr Geld für Übergangswohnungen zum Gewaltschutz von Frauen und Kindern. Foto: iStock/ dmphoto

Der Gleichbehandlungsausschuss des Parlaments hat am Mittwoch eine einstimmige Vereinbarung getroffen, die den Ausbau von Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder unterstützt. Zur-Sache berichtete bereits. Die ÖVP-Frauensprecherin Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller betrachtet diesen Beschluss als wichtigen Schritt zum Gewaltschutz und zur Sicherheit der betroffenen Frauen.

 

Mehr Geld für Übergangswohnungen

Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle, und daher ist es äußerst erfreulich, dass sich der Gleichbehandlungsausschuss einstimmig für die sogenannte 15a-Vereinbarung ausgesprochen hat, erklärt Pfurtscheller. Diese Vereinbarung sieht vor, dass den Bundesländern Mittel für den Ausbau von Übergangswohnungen zum Gewaltschutz bereitgestellt werden.

Frauensprecherin Pfurtscheller äußerte sich dazu positiv und bezeichnete diesen Beschluss als bedeutsamen Schritt für den Schutz und die Sicherheit von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind.

 

Pfurtscheller: Gewaltschutz soll immer auch der Selbstermächtigung von Frauen dienen

„Gewalt gegen Frauen ist eine sogenannte Querschnittsmaterie. Die Bereitstellung von Schutzunterkünften fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder“, erläutert Pfurtscheller. Obwohl in jedem Bundesland Schutzunterkünfte vorhanden seien, zeige die Praxis, dass insbesondere der Bedarf an Übergangswohnungen noch nicht ausreichend gedeckt sei.

Um den weiteren Ausbau dieser wichtigen Einrichtungen zu unterstützen, werden in den nächsten vier Jahren insgesamt zwölf Millionen Euro aus dem Frauenbudget für Maßnahmen im Bereich von Schutzunterkünften zur Verfügung gestellt. Frauensprecherin Pfurtscheller betonte, dass Gewaltschutz auch immer der Selbstermächtigung von Frauen dienen solle. Eine sichere, bezahlbare eigene Wohnung sei für viele Frauen der erste Schritt in ein neues, gewaltfreies und unabhängiges Leben. Daher seien Schutz- und Übergangswohnungen von großer Bedeutung.

 

Bis 2025 bundesweiter Ausbau

In den letzten Monaten wurde eine Vereinbarung mit den Bundesländern über den Ausbau von Gewaltschutzunterkünften erzielt. Bereits im Jahr 2023 werden drei Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt, wobei die Mittel hauptsächlich dem Ausbau von Übergangswohnungen gewidmet sind. „Zielgruppe von Übergangswohnungen sind gewaltbetroffene Frauen, die nicht mehr den hohen Schutz eines Frauenhauses brauchen, aber dennoch weiterhin Schutz und Betreuung benötigen, um sich tatsächlich nachhaltig aus einer Gewaltbeziehung zu lösen“, so Pfurtscheller.

Das langfristige Ziel ist es, bis Ende 2025 bundesweit mindestens 180 zusätzliche Plätze in Schutzunterkünften zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Von diesen Plätzen sollen mindestens 90 Frauen und 90 Kinder profitieren können.