Parlament

Krisensicherheitsgesetz nimmt weiter an Gestalt an

Das neue Lagezentrum soll laut Plänen der Regierung bis zu drei Krisen gleichzeitig managen können. Der Innenausschuss gab bereits grünes Licht. Foto: bmi.gv.at/Wehofer Architekten

Das Krisensicherheitsgesetz (Zur-Sache berichtete) wurde am Mittwoch im Innenausschuss des Nationalrates behandelt und beschlossen. Mit dem Gesetzt soll der Rahmen für ein modernes und effizientes Management in akuten Krisenfällen geschaffen werden. ÖVP-Sicherheitssprecher NR-Abgeordneter Christian Stocker: Republik muss schnell und entschlossen reagieren können.“

Die Regierungsvorlage soll bereits bestehende Gremien und Prozesse des staatlichen Krisenmanagements erstmals gesetzlich definieren und strukturell weiterentwickeln.

 

Bis zu drei Krisen gleichzeitig managen

Das Gesetz sieht vor, dass unter dem Innenministerium ein neues Bundeslagezentrum eingerichtet wird: Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden. „Es soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen ermöglichen“, so ÖVP-Sicherheitssprecher Stocker. Auch ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation ist vorgesehen.

„Eine Vielfalt an Krisenszenarien und zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängige Gefahrenlagen erfordern die Anpassung des staatlichen Krisenmanagements an die neuen Gegebenheiten und einen gesamtheitlichen Zugang zum Thema Krisensicherheit. Mit dem heutigen Beschluss des Krisensicherheitsgesetzes ebnen wir den Weg für ein effizientes Management akuter Ernstfälle“, hält Stocker am Rande der Sitzung des Innenausschusses fest.

 

Opposition blockiert Einbindung des Bundesheeres

Daneben soll das Gesetz eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren sicherstellen (Bund, Länder, Behörden, Einsatzorganisationen). Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So soll erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert werden.

Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet. „Wenn es zum Krisenfall kommt, tritt ein Koordinationsgremium zusammen, welches vom Bundeskanzler oder dem entsprechenden Fachminister geführt wird“, erklärt Stocker. Bedauerlicherweise habe die Opposition noch keine Bereitschaft signalisiert, die Verfassungsbestimmung zur Assistenzleistung des Bundesheeres bei Krisen zu unterstützen.

„Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine zeigen uns, dass Krisen sehr schnell ausbrechen können. Darüber hinaus stellen internationaler Terror sowie Blackouts eine Gefahr für unser Land und unsere Gesellschaft dar. Darauf müssen wir als Republik schnell und entschlossen reagieren können. Mit der Umsetzung des Krisensicherheitsgesetzes werden wir für den Ernstfall vorbereitet sein“, erklärt Stocker.