News
Innenausschuss stoppt Familiennachzug

Angesichts der weiterhin angespannten Lage im Asylbereich haben die Koalitionsparteien einen Initiativantrag zur Änderung des Asylgesetzes eingebracht, der nun im Innenausschuss beschlossen wurde. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, den Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vorübergehend auszusetzen. Bereits im März beschloss die Bundesregierung das Vorhaben. (Zur-Sache berichtete)
Als Grund für die Maßnahme nannte der ÖVP-Sprecher für Inneres, Sicherheit, Integration und Migration, Abg. Ernst Gödl, die Belastungsgrenzen des österreichischen Aufnahmesystems: „Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme sind begrenzt. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen überschritten“, so Gödl. Dies zeige sich laut dem Abgeordneten insbesondere im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich.
Familiennachzug seit Jahresbeginn massiv zurückgegangen
Gödl verwies auf erste Erfolge: „Im Februar und März des heurigen Jahres sind 168 Personen über den Familiennachzug eingereist. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum 2.235. Der Familiennachzug ist also praktisch auf null gesetzt.“ Dennoch sei laut Gödl klar: „Trotz der Senkung müssen wir aber weiter an einer Veränderung arbeiten, um den Stopp nachhaltig gewährleisten zu können.“
Konkret sieht der Antrag vor, dass die zuständigen Behörden die sechsmonatige Entscheidungsfrist bei Anträgen auf Familiennachzug vorübergehend aussetzen dürfen – unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat feststellt, dass die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind. Die Regelung soll bis Ende September 2026 gelten. Danach soll – entsprechend dem Regierungsprogramm – ein neues Kontingentsystem ausgearbeitet werden.
EU-Kommission informiert – EU-Kontext betont
Gödl unterstrich auch die europäische Dimension des Themas: „Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich den Familiennachzug stoppt.“
Ein weiterer Grund für die Maßnahme sei auch der starke Anstieg bei der Jugendkriminalität: „Ein Sorgenkind stelle hier die Jugendkriminalität der unter 14-Jährigen dar, wo die größten Steigerungen sichtbar seien. Und das betreffe leider auch den Familiennachzug, bei dem syrische Staatsangehörige den größten Anteil beim Nachzug darstellen“, erklärte Gödl. Die Auswirkungen würden sich auch in der Kriminalstatistik niederschlagen.
