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Jetzt fix: Sexualstrafrecht verschärft

Das Sexualstrafrecht wird verschärft: Neu sind Mindeststrafen und die Anhebung der Strafrahmen, mehr Vorbeugung und Schutzkonzepte. Auslöser dafür war der Fall Teichtmeister, eine Sammlung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Foto: iStock/Motortion

Mit dem Beschluss im Ministerrat ist es fix: Das Sexualstrafrecht wird verschärft. Der Regierung leitete ihren Entwurf an das Parlament, ab 12. Oktober erfolgen Gesetzesbeschlüsse. Die Strafen für Täter und der Schutz für Kinder stehen auf drei Säulen.

 

Breite Forderungen umgesetzt

Ausgelöst wurden die starken Initiativen für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts und für mehr Opferschutz durch den Fall Teichtmeister. Der Schauspieler hatte pornografische Bilder Minderjähriger gesammelt und bearbeitet.

Seit Jahresbeginn forderten Bundeskanzler Karl Nehammer, Familienministerin Susanne Raab, Innenminister Gerhard Karner sowie Staatssekretär Claudia Plakolm – und zahlreiche weitere politische Persönlichkeiten – mehr Schutz für Kinder und härtere Strafen für Täter.

Bereits im März des heurigen Jahres hatte die Bundesregierung ein umfangreiches Paket gegen Kindesmissbrauch verabschiedet. Das Justizministerium präsentierte im April dazu einen Vorschlag.

Die Koalition hat nun im Ministerrat diese Woche dazu mehrere Vorlagen beschlossen:

  • verpflichtende Umsetzung der Kinderschutzkonzepte an Schulen,
  • Einführung von höheren Strafdrohungen im Sexualstrafrecht,
  • Ausweitung des Tätigkeitsverbotes.

Damit ruht das neue Sexualstrafrecht auf drei Säulen:

  • Zielgerichtete Prävention,
  • wirksame Strafverfolgung,
  • Opferschutz

 

Die zielgerichtete Vorbeugung

Kinder sollen nicht Opfer werden, heißt es in der Information der Regierung. Sie sollen schon vorher vor Übergriffen und Missbrauch geschützt werden. Dafür sind Kinderschutzkonzepte ein wirksames Werkzeug. Diese werden jetzt verpflichtend an Schulen eingeführt.

Damit wird eine Forderung von Kinderschutzorganisationen umgesetzt, denn ein wirksames Kinderschutzkonzept kann Gewalt verhindern, bevor sie passiert. Das Konzept enthält klare Verhaltensregeln. Die Mitarbeiter:innen an Schulen wissen dadurch, was zu tun und wer zu informieren ist, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen.

Das Muster-Kinderschutzkonzept steht Vereinen und Organisationen kostenlos zur Verfügung und wurde inzwischen mehr als 2.000-mal heruntergeladen. Die Ausschreibung der Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz noch bis 31. Oktober.

 

Sexualstrafrecht verschärft

Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft. Wenn es sich aber um Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen handelt bis zu drei Jahren Haft.

Neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ (= 30+ Lichtbilder oder Videos) von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung künftig sogar bis zu 10 Jahren Haft drohen. Das bedeutet, dass die Strafen im Vergleich zur geltenden Rechtslage teilweise verdoppelt, zum Teil sogar verdreifacht werden. Zudem wurde eine Mindeststrafe von 6 Monaten bzw einem Jahr eingeführt.

Ebenfalls überarbeitet wurden die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter:innen. Die Tätigkeit zum Tatzeitpunkt bleibt unberücksichtigt.

 

Sexting unter gleichaltrigen Minderjährigen

Eine Lösung wurde auch für das sogenannte „Sexting“ unter gleichaltrigen Minderjährigen gefunden. Das Justizministerium regelt künftig per Erlass, dass in solchen Fällen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, auch wenn unter 14-Jährige beteiligt sind.

Bei einer gebotenen Strafverfolgung ist zu prüfen, ob eine Diversion möglich ist, sofern dies nicht aufgrund der Schwere der Tat und der Folgen für das Opfer ausscheidet. Dafür wurde auch ein neues Diversionsprogramm „Grenzen setzen im Netz“ von Neustart entwickelt.

Eine geltende EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sieht vor, dass Straflosigkeit auch bei Einverständnis der abgebildeten Person erst ab Erreichen des Alters der sexuellen Mündigkeit zulässt.

 

Verstärkte Polizeiarbeit: Ermittlung und Aufklärung

Die intensivere Bekämpfung von derart schwerwiegenden Delikten, die über den Cyberraum verbreitet werden, ist Teil der Kriminaldienstreform, die vor zwei Wochen präsentiert wurde. Sie wird im Sommer 2024 umgesetzt.

Ausgebaut werden die Ermittlungen durch Spezialisten in den Landeskriminalämtern und die Schwerpunktdienststellen in den Regionen. Im Ermittlungsbereich „Sexualdelikte“ wird ein Sonderbereich für Online–Kindesmissbrauchsdelikte geschaffen. Das Bundeskriminalamt verstärkt das Cyber Competence Zentrum personell.

Eine spezielle Software ermöglicht künftig den automatischen Bildabgleich, was Ermittlungen vereinfacht.

 

Opferschutz und Nachbetreuung

Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, kämpfen oftmals ihr Leben lang mit den Folgen der Tat und den Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit, heißt es in den Unterlagen des Kabinetts.

Deshalb wird die psychosoziale Nachbetreuung für Opfer von Gewalt um 3,5 Mio. Euro ausgebaut und das Budget der Familienberatungsstellen um 3 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt.

Um in der Bevölkerung noch mehr Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen, wird in den kommenden Monaten eine umfassende Kinderschutz-Kampagne umgesetzt.

 

Verharmlosende Begriffe werden ersetzt

Durch das Maßnahmenpaket wird der frühere und oft als verharmlosend kritisierte Begriff der „Pornographischen Darstellung Minderjähriger“ im Gesetz ersetzt. Jetzt handelt es sich um „Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“. Dieser neue Begriff orientiert sich stark am englischen „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM), das sich international und auch auf europäischer Ebene durchgesetzt hat.

Familienministerin Susanne Raab zeigte sich mit den Beschlüssen zufrieden: „Diese massive Erhöhung der Strafrahen zeigt, dass unsere Gesellschaft den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen keinesfalls duldet und es für die Täter kein Pardon gibt!“

Ähnlich äußerte sich Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm, die auf schärfere Regeln gedrängt hatte: „Das ist ein klassisches Beispiel für Anlassgesetzgebung. Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit Anlässe gegeben hat, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen.“ Das wird sich nun ändern.

Das Sexualstrafrecht wird verschärft: Neu sind Mindeststrafen und die Anhebung der Strafrahmen, mehr Vorbeugung und Schutzkonzepte. Auslöser dafür war der Fall Teichtmeister, eine Sammlung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Foto: iStock/Motortion
Das Sexualstrafrecht wird verschärft: Neu sind Mindeststrafen und die Anhebung der Strafrahmen, mehr Vorbeugung und Schutzkonzepte. Auslöser dafür war der Fall Teichtmeister, eine Sammlung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Foto: iStock/Motortion