Innenpolitik

Lückenlose Aufklärung der Causa Teichtmeister

Schauspieler Florian Teichtmeister war am Burgtheater tätig, bestritt laut Direktion die Vorwürfe. Foto: Nikola Hergovich

Eine lückenlose Aufklärung der Causa Teichtmeister und des Vorgehens der Burgtheaterführung in dieser Sache fordert ÖVP-Kultursprecherin Abg. Maria Großbauer. Gegen den Schauspieler wird am 8. Februar vor Gericht wegen des Vorwurfs des Besitzes pornografischer Bilder verhandelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Teichtmeister ist geständig.

 

Größte Schaden entstand für die Opfer

„Es gibt keine Worte, um auszudrücken, wie abstoßend dieser Fall ist“ erklärt Großbauer in einer Stellungnahme. „Es muss ohne Rücksicht und Verharmlosung ganz genau und chronologisch aufgeklärt werden, wann wer wo worüber informiert wurde und Bescheid wusste. Klar ist, dass sich alle – Dienstgeber, Bundestheater-Holding und Staatssekretariat – an Tatsachen und gesetzliche Vorgaben zu halten haben. Klar ist auch: der größte Schaden entstand für die Opfer, also die Kinder“, stellt Großbauer im Pressedienst des ÖVP-Klubs fest.

 

Votum gegen Verharmlosung

„Ja, es mag ein großer Schaden für Burgtheater, Filmstandort, Schauspieler/innen, Künstler/innen, Kollegen/innen aus dem Film ‚Corsage‘ sein. Aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was den Opfern und deren Angehörigen angetan wurde und immer noch wird“, verweist Großbauer darauf, dass digital in Umlauf gebracht wurde, was analog unter Gewaltanwendung an Minderjährigen produziert wurde.

„Der Schutz der Kinder ist das Allerwichtigste“, sagt die ÖVP-Abgeordnete und wendet sich auch gegen die Verwendung des verharmlosenden Begriffes der „Kinderpornographie“. „Es handelt sich um Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen, um Gewalt an Kindern, für die diese jungen Opfer auch unter Drogen gesetzt werden.“

 

Vertrauensstelle bekannter machen

Im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister weist Großbauer auch darauf hin, wie dringend und wichtig die Arbeit der Vertrauensstelle VERA – der Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport – sei. Denn nicht nur aus Gesprächen mit der Szene, sondern auch von der Vertrauensstelle selbst höre man immer wieder von Macht- und sonstigem Missbrauch in Kunst und Kultur. „Daher sollte man diese Vertrauensstelle bekannter machen und auf deren personelle Ressourcen achten“, schloss die ÖVP-Kultursprecherin.

Das Teichtmeister vorgeworfene Delikt ist mit § 207a Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.

 

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