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Medien: Privileg bleibt, Förderung steigt

Das Medienprivileg, eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung für den Journalismus, bleibt erhalten, wird aber um Verantwortlichkeiten für Datensicherheit konkretisiert. Zugleich erhöhte der Nationalrat diese Woche die Förderungen für privates Fernsehen, Zeitungen und Podcasts. Foto: iStock / Fedor Kozyr

Das Redaktionsgeheimnis bleibt geschützt, die Förderung wird neuerlich ausgebaut. Dies sind die für Medien wesentlichen Beschlüsse des Nationalrats im Juni.

 

Ausnahme nachgebessert

Für Redaktion galt eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung. Diese Verordnung sieht vor, dass eine Person von Organisationen Auskunft zu den von ihr gespeicherten Daten und deren Löschung verlangen kann. Dies galt für Redaktionen deswegen nicht, um Recherchen zu ermöglichen. Der Verfassungsgerichtshof verlangte dennoch eine rechtliche Reparatur, weil diese Vollausnahme von der DSGVO zu großzügig war.

Der Nationalrat beschloss nun einen Quellenschutz, bekräftigte das Redaktionsgeheimnis und die Kritik- und Kontrollfunktion von Medien, verlangt aber von diesen Verantwortung und Datensicherheit.

Die zuständigen Ministerinnen, Susanne Raab und Alma Zadic, sprachen von einer gelungenen Abwägung der Grundrechte, nämlich jenem der Öffentlichkeit auf Information und jenem der Personen auf Schutz ihrer Daten.

 

Medienförderung: mehr und neu

Mittels Initiativantrag erhöhten die Regierungsparteien die Mittel für die Förderung von Medien.

Der Bereichssprecher der ÖVP, Kurt Egger, meinte, in Zeiten von Fake News und gezielten Desinformationskampagnen sei eine hochwertige Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen und im privaten Medien von großer Bedeutung, „die durch Ministerin Susanne Raab bekanntgegebene Erhöhung der Förderung von privatem Fernsehen und Radio um rund acht Millionen Euro ist deshalb ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt, der die Rahmenbedingungen dafür schafft“.

Im Einzelnen: der Privatrundfunkfonds soll um fünf Millionen Euro sowie der Nichtkommerzielle Rundfunk-Fonds um 1,25 Millionen Euro erhöht werden. Hinzu komme außerdem eine Besserdotierung der Digitalisierungsförderung von 2024 bis 2029, „und zwar um eine Million Euro, was einer Verdreifachung gleichkommt“, so Egger: „Bis zum Jahr 2029 bedeutet das 1,5 Millionen Euro pro Jahr.“ Dabei werde es durch eine Podcast-Förderung von 500.000 Euro jährlich auch finanzielle Unterstützung für diese neue Gattung geben.

Das Medienprivileg, eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung für den Journalismus, bleibt erhalten, wird aber um Verantwortlichkeiten für Datensicherheit konkretisiert. Zugleich erhöhte der Nationalrat diese Woche die Förderungen für privates Fernsehen, Zeitungen und Podcasts. Foto: iStock / Fedor Kozyr
Das Medienprivileg, eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung für den Journalismus, bleibt erhalten, wird aber um Verantwortlichkeiten für Datensicherheit konkretisiert. Zugleich erhöhte der Nationalrat diese Woche die Förderungen für privates Fernsehen, Zeitungen und Podcasts. Foto: iStock / Fedor Kozyr