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Mehr Mittel zur Förderung von jüdischem Leben und Kampf gegen Antisemitismus.
Die Bundesregierung verschreibt sich noch stärker dem Kampf gegen Antisemitismus sowie der Förderung von jüdischem Leben in Österreich. Entsprechende Regierungsbeschlüsse wurden am Mittwoch in der Ministerratssitzung gefasst.
Antisemitismus – nächste Reform
So soll laut Beschluss das Budget zur Förderung von jüdischem Leben im Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz (ÖJKG) auf 7 Millionen Euro aufgestockt und die Zusammenarbeit mit der Claims Conference weiter gefördert werden. Zum anderen wird mit der Reform des Ehrenzeichengesetzes ein weiteres Zeichen im Kampf gegen Antisemitismus und für die Wahrung der Grundwerte der Republik gesetzt.
Aufstockung der Gelder für das Österreich-Jüdische Kulturerbe
Nach der Begutachtung von vier Wochen übermittelt der Ministerrat dem Parlament diese Woche eine Novelle des ÖJKG. Dieses sieht bisher für die Israelitische Religionsgesellschaft seit dem Jahr 2020 eine jährliche Förderung in der Höhe von 4 Millionen Euro vor. Mit der nunmehr verabschiedeten Regierungsvorlage soll diese Förderung auf jährlich 7 Millionen Euro angehoben werden.
Ziel der Budgetaufstockung im Rahmen des ÖJKG ist die Förderung und Sicherstellung eines sicheren und selbstbestimmten jüdischen Lebens in Österreich und ein breiter Zugang der Bevölkerung zum jüdischen kulturellen Erbe. Diese rechtlich abgesicherten Zuwendungen sollen der jüdischen Gemeinde unmittelbar zugutekommen und unter anderem Maßnahmen im Bereich Sicherheit, Erhaltung und Pflege des Kulturerbes sowie Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens unterstützen.
„Mit den heutigen Beschlüssen im Ministerrat stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass die Förderung von jüdischem Leben unserem historischen Selbstverständnis entspricht. Mit der Aufstockung der Förderungen für das österreichisch-jüdische Kulturerbe auf sieben Millionen Euro jährlich und der verstärkten Zusammenarbeit mit der Claims Conference wollen wir Österreich als sicheres Zentrum für jüdisches Leben in Europa absichern“, erklärt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.
Claims Conference und Entschädigungen
Zusätzlich zu den zahlreichen bereits umgesetzten oder laufenden Maßnahmen der Bundesregierung, die sich der Antisemitismusbekämpfung und der Förderung jüdischen Lebens widmen, sollen im Rahmen von Verhandlungen mit der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (kurz: Claims Conference) weitere Maßnahmen gesetzt werden.
Die Claims Conference ist eine Organisation, die seit 1951 Entschädigungsansprüche von Opfern des Nationalsozialismus und Holocaust-Überlebender vertritt und Bildungsprojekte im Bereich der Holocaustbildung in verschiedenen Staaten durchführt.
So bekennt sich die Republik Österreich zu einer außerordentlichen Gestezahlung von knapp über 5.000 Euro, die noch im Jahr 2023 über den Nationalfonds an alle Opfer des Nationalsozialismus ausgezahlt wird.
Österreich übernimmt Verantwortung
„Österreich steht nicht nur zu seiner historischen Verantwortung, sondern handelt auch danach. Die heute im Ministerrat beschlossene Gestezahlung an Holocaustüberlebende und die bereits seit Jahren bestehende Zusammenarbeit mit der Claims Conference unterstreicht diese Verantwortung“, begründet Finanzminister Magnus Brunner die Budgetaufstockung.
Darüber hinaus wird der Hilfsfonds des Sozialministeriums für Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich von 1,5 auf 3 Millionen Euro für das Jahr 2024 verdoppelt. In den vergangenen Jahren erhielten bis zu 350 Holocaust-Überlebende Unterstützung, zum Beispiel bei der Anschaffung von Medikamenten, Brillen, Hörgeräten oder Rollstühlen, bei teuren Untersuchungen oder auch bei den Betriebskosten.
Mit der Aufstockung des Fonds ist die Hilfe für die immer älter werdenden Überlebenden auch in den nächsten Jahren gesichert.
Zudem setzt sich Österreich weiterhin für die Förderung von Programmen zur Holocaust-Erziehung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein. Die Claims Conference wird dazu Projekte mit Österreichbezug vorschlagen. In diesem Zusammenhang ist Österreich bereit, weitere Beiträge zu Holocaust-Erziehungsprogrammen auf nationaler Ebene zu leisten, wie es in einer Medienmitteilung des Bundeskanzleramtes heißt.
Reform des Ehrenzeichengesetzes
Nach der derzeitigen Gesetzeslage können Ehrenzeichen nach groben Verstößen gegen die Grundwerte der Republik teilweise nicht aberkannt werden. Nach der Begutachtung wird nun eine Regierungsvorlage dem Parlament übermittelt, welche in Zukunft einen ex lege – also von Gesetzes wegen erfolgenden – Widerruf von Ehrenzeichen vorsieht, sowie eine Aberkennung von Ehrenzeichen und eine Distanzierung von verstorbenen Ehrenzeichenträgern ermöglicht.
Darüber hinaus wird mit der Reform ermöglicht, dass die Ehrenzeichen auf Bundesebene weitestgehend zusammengefasst werden. Dadurch können gemeinsame Bestimmungen zum Widerruf und zur Aberkennung vorgesehen werden.