News
Nächste Etappe der Entlastung: Deckel auf Mieten
Der Kurs der Entlastung von Haushalten und Unternehmen wird fortgesetzt. Die nächsten Etappe ist ein Deckel auf Mieterhöhungen. Die Klubobleute August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) nannten die Details.
Drei Tage Beschlüsse im Stundentakt
„Wir halten, was wir versprechen“ erklärte Wöginger am Mittwoch im Parlament im gemeinsamen Pressegespräch mit Maurer, angesetzt zwischen Ministerrat und Auftakt zum dreitägigen Dezember-Plenum des Nationalrats. Gemeint waren Förderungen, Entlastungen und Reformen.
Konkret verwies Wöginger auf die bevorstehenden zahlreichen Beschlüsse des Nationalrats: Von der Anhebung der Bezüge im öffentlichen Dienst über den Finanzausgleich und die Gesundheitsreform bis zu Maßnahmen für die Pflege.
Die Debatte und der Beschluss für das – etwas sperrig benannte – 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sind für Freitag angesetzt. Als Mietendeckel vorgesehen sind:
- Die Mieterhöhungen werden für drei Jahre (2024, 2025 und 2026) auf 5 % begrenzt. Dies soll für 1,2 Mietwohnungen gelten, die Richtwert- oder Kategoriemieten unterliegen oder Genossenschaftswohnungen (gemeinnützige) sind.
Damit wird der Mietpreisdeckel von 5 % umgesetzt, und zwar für Richtwert- und Kategoriemieten sowie geförderten gemeinnützigen Wohnbau.
Die Anpassungen sollen jährlich zum 1. April erfolgen.
Entlastung für Mieter
Die Entlastung in Zahlen: Für eine Familie in einer 90-Quadratmeter-Wohnung bedeutet dies eine Ersparnis von 1200 Euro pro Jahr, für eine Person in einer 50-Quadratmeter-Wohnung eine Ersparnis von 575 Euro pro Jahr.
Ab 2027 soll für die genannten Mietverhältnisse eine Valorisierung der Mieten anhand der durchschnittlichen Inflation der zurückliegenden drei Jahre erfolgen. Eine über 5 % liegende Anhebung wird lediglich zur Hälfte berücksichtigt, erläuterte Wöginger.
Als „unverständlich“ bezeichnete Wöginger die Haltung der Opposition. Diese hatte zwar stets Decklungen verlangt, nun aber die Mitwirkung an den Beschlüssen verweigert. Daher mussten alle Vorlagen für Beschlüsse mit einfacher Mehrheit bearbeitet werden.
Strompreisbremse bleibt angezogen
Weiters hat die Bundesregierung beschlossen, die Strompreisbremse bis zum Jahresende 2024 zu verlängern. Das dämpft den Preis bis zur Verbrauchsgrenze von 2.900 kWh, also für rund 80 % des Stromverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts.
Die derzeitigen Energieabgaben – Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe – wurden bereits gesenkt, wobei die Dauer dieser Entlastung ebenfalls bis zum Jahresende 2024 verlängert wurde.
Aktuelle Berichte aus dem Nationalrat finden Sie auch unter parlament.gv.at