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Nationalbank-Chef für Bargeld-Regeln

Klares Votum für die Verpflichtung, Bargeld anzunehmen: Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann im Krone-Interview.

Die Absicherung von Bargeld in der Verfassung schreitet voran: Finanzministerium und Nationalbank arbeiten an konkreten Regeln, Bundeskanzler und Bundesregierung argumentieren für das Projekt, ebenso der Gouverneur der Nationalbank. Die Kanzler-Initiative wird von einer breiten Debatte begleitet.

 

Gouverneur Holzmann spricht Klartext

In der Kronen Zeitung vom 14. August spricht der Gouverneur der Österreichischen Nationalbank, Robert Holzmann regelrecht Klartext:

„In den EU-Verträgen ist zwar festgelegt, dass der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel ist. Aber im EU-Recht ist nicht geregelt, ob das Bargeld als Zahlungsmittel angenommen wird“, erklärt Holzmann. Und weiter dazu: „Da braucht es eine Nachschärfung“, fordert de Nationalbank-Gouverneur im Interview.

Daher arbeitet eine Taskforce daran, eine gesetzliche Regelung zu finden, wo und wie Bargeld in Zukunft verwendet werden kann. Die Taskforce Bargeld wird von Finanzministerium und Notenbank gebildet.

 

Tursky für Digitalisierung und für Absicherung

Mit einem klaren Position für die Absicherung von Bargeld schaltet sich Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky in die Debatte ein:

“Es gibt rund 50 Bundesverfassungsgesetze und über 100 Bundesgesetze mit Verfassungsbestimmungen. Warum sollte da plötzlich für das Recht auf Bargeld kein Platz sein?“ fragt Tursky in einem Presse-Statement.

„Es ist nun einmal Fakt, dass es immer mehr internationale Bestrebungen zur Einschränkung des Bargeldes gibt“, erklärt Tursky. Auch die Einführung von Bargeldobergrenzen in der EU sei ein Indiz dafür.

Als Staatssekretär für Digitalisierung begrüße er, dass die Österreicherinnen und Österreicher immer häufiger digital bezahlen, aber: „Es darf kein Entweder-Oder geben. Ich habe bisher keinen Grund gehört, warum man das Bargeld nicht in der Verfassung absichern soll!”

 

Kanzler-Statement auf Social Media

Mit einem Statement auf Social Media-Plattformen setzte Bundeskanzler Karl Nehammer die Argumentation für seine Bargeld-Initiative fort.

„Wie zahlst Du lieber?“ fragt Nehammer, „Bar oder mit Karte?“ Für ihn, Nehammer, sei jedenfalls klar: „In Österreich muss es eine freie Entscheidung bleiben, wie man bezahlen möchte.“

Und dann erläutert Bundeskanzler Karl Nehammer die Gründe, warum Bargeld in der Verfassung abgesichert werden soll. Das Video ist auf Facebook, Instagramm, X und TikTok abrufbar.

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Edstadler kontert Sprecher der Kommission

In die Debatte hat sich inzwischen auch der Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Martin Selmayr eingeschaltet.

Er meint, Bargeld sei – trotz der EU-Initiativen für den digitalen Euro – ausreichend gesichert. Zudem sei es nicht Angelegenheit von Mitgliedstaaten, in die Währungspolitik einzugreifen.

Dieser Aussage tritt Europa- und Verfassungs-Ministerin Karoline Edtstadler entgegen: Es steht jedem Staat frei, selbst darüber zu entscheiden, was in die eigene Verfassung aufgenommen wird, solange es im Einklang mit europäischem Recht stehe, erklärt Edtstadler auf X.

Rechtliche Argumente für die verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld hatten vor wenigen Tagen auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker präsentiert: Darum soll Bargeld gesichert werden.