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Neue Kampagne gegen häusliche Gewalt
Nachdem die Bundesregierung die Gewaltschutzgesetze bereits verschärft hat, startet nun eine Kampagne mit der die Opfer besser angesprochen und aufgeklärt werden sollen. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Maßnahmen geplant.
Das Innenministerium startet mit einer neuen Kampagne gegen häusliche Gewalt in den Herbst. Die Kampagne setzt bewusst auf provokante Slogans, welche die oftmals von den Tätern angewandte Täter-Opfer-Umkehr widerspiegeln. Ziel dieser Kampagne sei es, die Hilfsangebote für die Opfer von Gewalt noch bekannter zu machen, so das Innenministerium in einer Mitteilung am Montag.
Gewaltschutz-Kampagne als Teil polizeilicher Präventionsarbeit
Der Schutz vor Gewalt bildet einen wichtigen Schwerpunkt für das Innenministerium – Informationskampagnen gibt es seit dem Frühjahr 2020 auf Initiative des damaligen Innenministers Karl Nehammer.
„Der Gewaltschutz steht ganz besonders im Mittelpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit. Durch die aktuelle Kampagne soll noch deutlicher und intensiver über die Möglichkeiten des Schutzes und der Beratung informiert werden“, so Innenminister Gerhard Karner.
Finanzielle Mittel wurden aufgestockt
Der Gewaltschutz hat auch im Frauenressort und in der Bundesregierung höchste Priorität. Das spiegelt sich auch in den finanziellen Ressourcen wider. Seit Beginn der Amtszeit von Frauenministerin Susanne Raab wurde das Frauenbudget mehr als verdoppelt, für das Jahr 2023 stehen 24,3 Millionen Euro Budget zur Verfügung.
„So konnten wir die Gewaltschutzzentren ausfinanzieren, die Budgets der Frauen- und Mädchenberatungsstellen aufstocken, sowie die Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt ausbauen und Cybergewalt-Schulungsinitiativen einsetzen, so Frauenministerin Susanne Raab.
Schärfere Gesetze
Gleichzeitig wurden auch die Gesetze durch eine Novelle des Gewaltschutzgesetzes verschärft.
- Erweiterung des Schutzes für das Opfer durch die Einführung des Annäherungsverbots mit 01. Januar 2020
- Einführung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen mit 01. Januar 2020
- Verpflichtende Beratung für Gefährder seit dem 01. September 2021
- Einführung des obligatorischen Waffenverbots für Gefährder mit 01. Januar 2022
- Höchstes Gewaltschutzbudget mit etwa 25 Millionen Euro jährlich
Mit der neuen Kampagne werden noch einmal zusätzliche Informationen zu Beratungsangeboten vermittelt. „Klar ist: Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist eine Aufgabe, die uns alle, vom Bund, über die Länder und Gemeinden bis hin zu jedem und jeder einzelnen betrifft“, so Susanne Raab.
Gewaltschutz 2023 in Zahlen
Wie wichtig Angebote, Beratung und Aufklärung sind, zeigen die aktuellen Zahlen zum Gewaltschutz in Österreich.
- Bis zum 01. August 2023 wurden knapp 8950 Betretungsverbote/Annäherungsverbote durch die Polizei ausgesprochen
- Im gesamten Jahr 2022 wurden etwa 14.650 Betretungsverbote/Annäherungsverbote ausgesprochen
- Bis zum 01. August 2023 wurden 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen zu Gewalt im häuslichen Bereich durchgeführt
- Im gesamten Jahr 2022 waren es 209/2021 waren es gesamt 57 – daher ist heuer mit Ablauf des Jahres mit einer Vervierfachung gegenüber 2021 zu rechnen
- Bis zum 01. August 2023 wurden etwa 7.430 Gefährder zur verpflichtenden Beratung vorgeladen (im gesamten Jahr 2022 waren es 11.920)
- Mehr als 1.100 speziell ausgebildete Präventionsbedienstete werden bundesweit eingesetzt (2020 waren es noch knapp 500 Präventionsbedienstete)
Weitere geplante Maßnahmen
Neben den Beratungsangeboten und den bereits erfolgten gesetzlichen Verschärfungen plant die Regierung aber weitere Schritte zu setzen. Geplant ist Einrichtung einer Analysestelle im Bundeskriminalamt zu Tötungsdelikten an Frauen. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Kriminaldienstreform umgesetzt, die derzeit im Laufen ist. Die Arbeit kann Anfang des nächsten Jahres aufgenommen werden.