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Regierung beschließt nächste Milliarden-Entlastung

Mit der Abschaffung der Kalten Progression zog die Regierung einen Schlussstrich unter eine jahrelange Debatte. Den arbeitenden Menschen im Land bringt das eine erhebliche und spürbare Entlastung. Foto: IMAGO / Sven Simon

Mit dem Ende der Kalten Progression wurde zu Jahresbeginn 2023 eine jahrzehntelang geforderte Maßnahme umgesetzt. Nun gab die Regierung bekannt, wie sie aus dem Entfall der Kalten Progression das 3. Drittel gezielt zur Entlastung einsetzt.

 

Blick zurück: Die Bundesregierung hat mit 1.1.2023 die „kalte Progression“ zur Gänze abgeschafft. Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen, ab denen Lohn- und Einkommenssteuer zu entrichten ist, an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Für das kommende Jahr wurde dies bereits im August berechnet und bekanntgegeben. Zur-Sache berichtete.

Die Bundesregierung hat sich zudem gesetzlich verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Aufteilung des verbleibenden Drittels des Inflationsvolumens zu fassen. Die Entlastungsmaßnahmen kommen den Bezieherinnen und Beziehern von Einkünften zugute und wirken jeweils ab 1. Jänner 2024.

Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ möchte die Bundesregierung den Erwerbstätigen sowie den Familien etwas zurückgeben bzw. die Lebensumstände erleichtern. Die Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden gesetzlich voll valorisiert, wie am Freitag von Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch im Bundeskanzleramt bekanntgegeben wurde.

 

Die Schwerpunkte der Regierung:

  • Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen mit Fokus auf niedrige und mittlere Einkommen
  • Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Schaffung positiver Leistungsreize
  • Entlastung von Kindern und Familien sowie Bekämpfung von Kinderarmut

 

Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen:

Auch Menschen, die aufgrund ihres Erwerbes ein Einkommen beziehen sowie Pensionistinnen und Pensionisten sind von der Teuerung in hohem Maß betroffen. Gleichzeitig tragen diese Personen mit ihrem Steuerbeitrag entscheidend zum Gemeinwohl bei. Vor diesem Hintergrund sollen Erwerbstätige und Pensionistinnen und Pensionisten nochmals besonders entlastet werden. Daher fließt ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge.

 

Gestaffelte Anpassung der Tarifgrenzen

Die Tarife, also Einkommensteile, für die unterschiedliche Lohnsteuersätze gelten, werden folgendermaßen angehoben:

die erste Tarifstufe um in Summe 9,6 %, die neue Tarifgrenze beträgt 12.816 Euro (Steuersatz 0 %);

die zweite Tarifstufe um in Summe 8,8 %, bis 20.810 Euro gilt ein Steuersatz von 20 %;

die dritte Tarifstufe um in Summe 7,6 %, bis 34.513 Euro gilt ein Steuersatz von 30 %;

die vierte Tarifstufe um weitere um in Summe 7,3 %, bis 66.612 Euro gilt ein Steuersatz von 40 %.

 

Volle Anpassung der Absetzbeträge

Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen zu 100 % (um weitere 3,3 Prozentpunkte) an die Inflationsrate angepasst werden (der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- und der Unterhaltsabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge, die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus).

 

Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden

Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen

 

Erhöhung des Gewinnfreibetrages

Der Grundfreibetrag soll zur weiteren Entlastung von Selbständigen auf 33.000 Euro angehoben werden.

Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll auf 400 Euro angehoben werden.

Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen unbefristet verlängert werden.

Erhöhung des Kindermehrbetrages

Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden.

Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten

Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem soll vorgesehen werden, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.

Alle Entlastungsmaßnahmen der Regierung findet ihr unter diesem Link.

Mit der Abschaffung der Kalten Progression zog die Regierung einen Schlussstrich unter eine jahrelange Debatte. Den arbeitenden Menschen im Land bringt das eine erhebliche und spürbare Entlastung. Foto: IMAGO / Sven Simon
Mit der Abschaffung der Kalten Progression zog die Regierung einen Schlussstrich unter eine jahrelange Debatte. Den arbeitenden Menschen im Land bringt das eine erhebliche und spürbare Entlastung. Foto: IMAGO / Sven Simon