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Regierung fixiert neue Maßnahmen für den Kinderschutz

Kinder haben ein Recht, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind, und das Recht, von ihnen betreut zu werden, sagen die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler (Sprecherin für Menschenrechte) und Elisabeth Pfurtscheller (Frauensprecherin): Foto: S.v.Gehren / pixelio

Rasch hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt mit dem Fokus auf sexuelle Gewalt beschlossen. Es gliedert sich in fünf Punkte, von der Prävention über Aufklärung und Strafverfolgung bis zu Opferschutz, letztlich ein Finanzierungsteil. Zur-Sache dokumentiert hier eine kompakte Fassung.

 

Offensive in vier Kapiteln

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, den Kampf gegen Gewalt und Kindesmissbrauch energisch und verstärkt fortzusetzen, heißt es in der Information aus dem Bundeskanzleramt. Der Kinderschutz soll durch eine umfassende Kinderschutz-Offensive weiter verbessert werden. Diese Offensive beinhaltet Präventivmaßnahmen, eine Stärkung der Ermittlung und Aufklärung, höhere Strafen sowie Maßnahmen im Bereich Opferschutz und Täterarbeit.

 

1.) Prävention

In der Prävention geht es um die Implementierung von Kinderschutzkonzepten:

  • Verpflichtende Kinderschutzkonzepte in allen österreichischen Schulen. Begutachtung des Gesetzesentwurfs im ersten Halbjahr 2023.
  • Dienstrecht: vollständige Übergabe der Personalakten bei Ressortwechsel
  • Unterstützung für Vereine und sonstige Institutionen bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.
  • Muster-Kinderschutzkonzepte werden zur Verfügung gestellt und Schulungen unterstützt.
  • Unterstützung der Verleihung von Gütesiegeln durch Organisationen mit Expertise im Kinderschutz, die den Einsatz von Kinderschutzkonzepten sowie weiteren missbrauchs- und gewaltvorbeugenden Maßnahmen bestätigen

Ergänzung durch eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne: Bundesregierung wird 2023 eine Kinderschutz-Kampagne auf den Weg bringen, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen.

 

2.) Ermittlung und Aufklärung

Mit vier konkreten Ansätzen sollen die Ermittlung und die Aufklärung verbessert werden:

  • Intensivierung der Bekämpfung von schwerwiegenden Delikten, die über den Cyberraum verbreitet werden (Teil der derzeit laufenden Kriminaldienstreform).
  • Schaffung eines Sonderbereiches für Online Kindesmissbrauchsdelikte in den bestehenden Ermittlungsbereichen „Sexualdelikte“ in den Landeskriminalämtern.
  • Personelle Verstärkung des Cyber Crime Competence Centers im Bundeskriminalamt als nationale Koordinierungs- und Meldestelle für Cyberkriminalität. Elektronische Beweismittelsicherung und -auswertung als wesentlicher Pfeiler in Ermittlungsverfahren.
  • Ankauf und Implementierung einer speziellen Softwarelösung für Ermittlungen nach der Strafprozessordnung (StPO), die das Bundeskriminalamt bei der Arbeit unterstützt. Was ist gemeint? Die Erleichterung der Feststellung von tatsächlichen Missbrauchshandlungen

 

3.) Strafverfolgung

Die Strafverfolgung wird verstärkt, die Strafbarkeit wird erhöht. Wesentlich und neu ist, dass der Besitz einer Vielzahl pornographischer Darstellungen Minderjähriger nun auch mit einer Mindeststrafe bedroht ist. Im Einzelnen:

  • Erhöhung der Strafdrohungen von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen beim § 207a StGB („Pornographische Darstellung Minderjähriger“):
    • Die Strafe für den Besitz von pornographischen Darstellungen einer mündigen minderjährigen Person wird von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu 2 Jahre erhöht. Für den Besitz von pornographischen Darstellungen einer unmündigen minderjährigen Person wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe auf bis zu 3 Jahre erhöht.
    • Der Besitz von einer „Vielzahl von Darstellungen“ führt zu qualifizierten Strafdrohungen: Der Besitz einer Vielzahl von pornographischen Darstellungen mündiger Minderjähriger wird mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft. Der Besitz einer Vielzahl von pornographischen Darstellungen unmündiger Minderjähriger wird mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
    • Darauf aufbauend weitere Erhöhungen von Strafdrohungen im § 207a StGB
  • Sprachliche Anpassung der Straftatbestände, um Unwert der Tat hervorzuheben und Verharmlosungen zu verhindern – Stichwort: Darstellung von Kindesmissbrauch
  • Bei den Tätigkeitsverboten für Straftäter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll das Erfordernis der Tätigkeit im Tatzeitpunkt entfallen (§ 220b StGB).
  • Vorlage eines Ministerialentwurfs durch das BMJ noch im ersten Quartal 2023.
  • Darüberhinausgehende Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung des 10. Abschnitts des Strafgesetzbuches im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe

 

4.) Opferschutz und Täterarbeit

Die Opfer benötigen Betreuung, die Täter eine Therapie. Hier sieht das Konzept vor:

  • Ausbau der psychosozialen Nachbetreuung: Ausbau Opferschutz (bestehende Förderprogramme wie „Gesund aus der Krise“ und „Stärkung der Krisenintervention“)
  • Stärkung der Familienberatungsstellen als wichtige Anlaufstellen in Krisensituationen
  • Täterarbeit im und nach dem Strafvollzug: Wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern Verurteilte sollen im Strafvollzug von Beginn der Anhaltung an noch gezielter individuell therapiert werden.

 

5.) Die Finanzierung

Das Maßnahmenpaket bedarf konkreter Umsetzung und damit der Finanzierung. Dafür sind ein einmaliger Betrag von 2 Mio. Euro und ein jährlicher Betrag von 9 Mio. Euro vorgesehen. Finanziert werden Vorbeugung, Schutzkampagnen, Nachbetreuung, Familienberatung und weiteres.

 

Umfassende Erläuterung und Details

In einem Vortrag an den Ministerrat am 25. Jänner 2023 wird das Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt mit dem Fokus auf sexuelle Gewalt: Wirksame Prävention und effektive Strafverfolgung begründet und erläutert.

Die Initiative wird vom Bundeskanzleramt koordiniert und von weiteren sechs Bundesministerien getragen. Diese haben konkrete Arbeiten zu erledigen, einige davon bereits im ersten Quartal des heurigen Jahres.

Kinder haben ein Recht, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind, und das Recht, von ihnen betreut zu werden, sagen die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler (Sprecherin für Menschenrechte) und Elisabeth Pfurtscheller (Frauensprecherin): Foto: S.v.Gehren / pixelio
Kinder haben ein Recht, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind, und das Recht, von ihnen betreut zu werden, sagen die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler (Sprecherin für Menschenrechte) und Elisabeth Pfurtscheller (Frauensprecherin): Foto: S.v.Gehren / pixelio