News
Regierung verschärft Asyl‑ und Integrationspolitik. Schariaverbot wird geprüft
Bei der Arbeitsklausur der Bundesregierung kam es auch im Bereich von Asyl und Integration zu Beschlüssen und Verschärfungen von Gesetzen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stärke, Sicherheit und den Rechtsstaat Österreichs zu bewahren.
Es ist ein umfangreiches Maßnahmenbündel, das die Regierung in den vergangenen beiden Tagen bei ihrer Klausur geschnürt hat. Die Maßnahmen reichen von einer Werte-Charte über konsequentere Rückführungen bis hin zu schärferen Gesetzen gegen Radikalisierung. Sogar ein Verbot der Scharia wird geprüft.
Regierung schafft Werte‑Charta für Asylberechtigte
- Jeder Asylberechtigte muss künftig eine Werte‑Charta unterschreiben – eine Art Hausordnung, die den österreichischen Rechtsstaat, Gleichberechtigung, Kinderschutz und gesellschaftliches Zusammenleben verbindlich anerkennt.
- Die Charta ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Integrationserklärung.
- Fehlende oder unzureichende Mitwirkung führt zu Niveaukürzungen bei Leistungen und zu Kürzungen von Sozialleistungen.
Verbot demokratiegefährdender Rechtsordnungen
„In Österreich gilt nur ein Recht: die demokratische Rechtsordnung der Republik auf Grundlage der Bundesverfassung. Sie ist für alle verbindlich und regelt das Zusammenleben gleichermaßen“, heißt es wörtlich um Beschlusspapier zur Regierungsklausur.
- In Personenstands‑ und Ehefragen wird künftig die Anwendung von Rechtsordnungen, die die demokratische Grundordnung gefährden, unterbunden.
- Die Scharia wird als Beispiel genannt, eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz (BMJ) ist bereits eingesetzt.
- Darüberhinausgehende gesetzliche Änderungen zur Sicherstellung der zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung werden geprüft.
Null‑Toleranz für straffällige Asylwerber und Asylberechtigte
- Personen, die Straftaten begehen, sollen nicht geschützt werden.
- Österreich wird die Verbüßung von Haftstrafen in Herkunfts‑ und Drittstaaten forcieren, entsprechende Abkommen werden 2026 intensiviert.
- Nach dem Vorbild Deutschlands soll die Ausreise nach Erfüllung der Mindesthaftstrafe nicht mehr von der Zustimmung des Inhaftierten abhängen.
Konsequente Rückführungen
- Mit Inkrafttreten des Asylpakts im Juni 2026 werden Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen durchgeführt.
- Die EU‑Verordnung über ein gemeinsames Rückkehrsystem schafft den Rahmen für Return‑Hubs im Ausland.
- Österreich plant Rückkehrzentren in Drittstaaten, die in Nachbarregionen der Herkunftsländer errichtet werden und die menschenrechtlichen Grundlagen einhalten. Innenminister und Außenministerin sollen unverzüglich Gespräche mit den EU‑Partnern aufnehmen.
„Rebuild Syria“ – freiwillige Rückkehr
- Ein Anreizsystem soll syrischen Staatsbürgern, die in Österreich Schutz gesucht haben, eine freiwillige Rückkehr erleichtern.
- Regionale Sicherheitsunterschiede in Syrien werden berücksichtigt.
- Das Modell wird von BMI, BMASGPK und BMEIA erarbeitet. Ziel ist weniger Sozialausgaben in Österreich und Unterstützung des Wiederaufbaus in Syrien.
Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung
Formen des politischen, salafistischen und gewaltbereiten Islam, die gezielt extremistisches Gedankengut vermitteln, muss aktiv entgegengewirkt werden, heißt es im Regierungspapier.
- Das Vereinsgesetz wird verschärft:
- 29 wird erweitert, um die behördliche Auflösung von Vereinen zu ermöglichen, die gegen die Grundprinzipien der europäischen Demokratie verstoßen (z. B. Aufrufe zum Verfassungsbruch, Paralleljustiz, antisemitische oder antifeministische Haltung).
- 12 wird strenger vollzogen, um die Gründung von Vereinen zu untersagen, deren Zweck die Grundprinzipien des demokratischen Staates schwerwiegend verletzt.
- Das Vereins‑ und Kultusrecht wird bei Moschee‑Schließungen stärker verknüpft.
- Durch § 27 des Islamgesetzes kann die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln bei Verboten von Veranstaltungen aufgehoben werden, um schneller auf Radikalisierungsrisiken zu reagieren.
- Die Finanzierung extremistischer Moscheen aus dem Ausland wird intensiver verfolgt. Hierfür werden verstärkte Kooperationen zur Vollziehung von Auslandsfinanzierungsverbote eingerichtet.





