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Schweden nimmt Österreich als Modell für Staatsbürgerschaft

Schwedens Regierung in Stockholm bereitet eine Verschärfung der Regeln für den Erhalt der Staatsbürgerschaft vor. Österreich dient als Modell. Foto: iStock

Schweden verschärft die Bestimmungen für die Staatsbürgerschaft. Ein Vergleich zeigt, dass Österreich als Modell dient, denn das hiesige Staatsbürgerschaftsrecht gehört zu den strengsten Europas.

 

Schweden reagiert auf Kriminalität und Unruhen

Nach erheblichen Probleme sowie Unruhen in Ortschaften hat die Regierung in Stockholm zuerst die Bestimmungen über Zuwanderung verschärft, jetzt folgen jene für den Erwerb der schwedischen Staatsbürgerschaft. Diese ist mit zahlreichen sozialen Rechten und Leistungen verbunden.

Die Initiative geht von den Schwedendemokraten aus. Auf deren Stimmen ist die bürgerliche Koalition dreier Parteien unter Premier Ulf Kristersson als vierten Partner angewiesen.

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Drei Ansätze für schärfere Regeln

Der Plan der Regierung sieht vor, dass eine Regeleinbürgerung künftig frühestens nach acht Jahren (bisher nach fünf Jahren) erfolgen kann. In Österreich ist dies erst nach zehn Jahren möglich, Angehörige von Österreichern und EWR-Bürger können schon nach sechs Jahren Regeleinbürgerung erhalten.

Die Regierung in Stockholm  erweitert die Voraussetzungen um „ehrbares Verhalten“, also keine Ordnungswidrigkeiten und strafbare Handlungen. In Österreich ist dies längst Voraussetzung.

Weiters soll für die Einbürgerung ein Sprach- und ein Wertetest eingeführt werden. Diesen gibt es für Österreich: Voraussetzungen sind Deutsch auf Niveau B1 inklusive Werteteil und ein zusätzlicher Staatsbürgerschaftstest. In diesem werden Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, die Grundprinzipien und die Geschichte Österreichs abgefragt.

 

Österreichs strenges Recht

Ein Vergleich zwischen geltenden Bestimmungen in Österreich und geplanten neuen in Schweden zeigt also, dass Schwedens Verschärfungen weniger streng ausfallen als die geltende österreichische Rechtslage. Österreichs geltendes Staatsbürgerschaftsrecht gehört zu den strengsten Europas, bestätigt das Innenministerium.