Regierung

So wirkt das Paket gegen die Teuerung

Haushalte greifen wegen der Teuerung auf Ersparnisse zurück. Die Koalitionsregierung stellte am Dienstag das neue Antiteuerungspaket vor. Zur Sache präsentiert in Beispielen die konkreten Wirkungen auf die Haushaltskassa. Foto: iStock / erdikocak

Die Bundesregierung präsentierte das neue Antiteuerungspaket. Dieses dritte Paket enthält Maßnahmen zur Entlastung in Form direkter Leistungen, allerdings auch längerfristig wirksame Reformen wie das Ende der kalten Progression. Zur Sache zeigt die konkreten Beispiele für die Entlastung, die Anpassung der Sozialleistungen und die Abschaffung der kalten Progression, wie sie für das Informationspapier der Koalitionsregierung errechnet wurden.

 

Heuer fünf Milliarden für Boni

Noch heuer kommt es zu einer große Entlastung für Haushalte, Steuerzahler und Unternehmen. Insgesamt 5 Mrd. Euro werden ausgeschüttet. Neben verschiedenen Zahlungen wie einem höheren Klimabonus und einem Antiteuerungsbonus für alle, gibt es auch eine Verlängerung des Wohnschirms, was einen Schutz vor Delogierung bedeutet. Damit hat die Bundesregierung wichtige Schritte gesetzt, um für betroffene Personen ein Abgleiten in die Armut zu vermeiden. Zusätzlich werden die Sozialleistungen valorisiert, also jährlich angepasst. Eine wesentlich, längerfristig wirksame Maßnahme, ist die Abschaffung der kalten Progression, Zur-Sache berichtete.

Zur Sache liegen die Berechnungen des Finanzministeriums zu Modellen vor. Zu berücksichtigen ist, dass es jeweils um drei Elemente geht:

  • steuerliche Entlastung
  • Abschaffung kalter Progression (um zu vermeiden, dass mit Bezügen die Lohnsteuer unverhältnismäßig ansteigt)
  • Anpassung (Valorisierung) sozialer Leistungen.

Hier die Darstellung der konkreten Wirkung anhand angenommener Beispiele, jeweils zuerst die Wirkung für das Jahr 2022 und dann die – mit Abschaffung der kalten Progression – die Wirkung bis zum Jahr 2026:

 

Beispiel Familie mit 2 Kindern

Bei 4.000 € brutto gemeinsamen Einkommens bei einer Familie mit zwei Kindern und zwei Vollzeitangestellten gibt es für 2022 eine gesamte Entlastung von 2.865 €. Diese ergeben sich aus den Einmalzahlungen, wie dem Regionalen Klimabonus und dem Geld-Zurück-Bonus (je 250 €), der Einmalzahlung der erhöhten Familienbeihilfe und steuerlichen Entlastungen über den Absetzbetrag und den Familienbonus.

 

Die persönliche Entlastung für eine Familie mit zwei Kindern. Foto: Medieninfo BMF

Die persönliche Entlastung für eine Familie mit zwei Kindern. Foto: Medieninfo BMF

 

Bis 2026 erhält die 4-köpfige Familie insgesamt 5.255 €. Diese Entlastung setzt sich aus zwei Ausgleichen der kalten Progression zusammen. Auf der einen Seite der Ausgleich der Steuer und auf der anderen Seite jener der Familienbeihilfe.

 

Die Entlastung bis 2026 beträgt für diese Familie 5.255 €. Foto: Medieninfo BMF

Die Entlastung bis 2026 beträgt für diese Familie 5.255 €. Foto: Medieninfo BMF

 

Beispiel Pensionisten-Ehepaar

Wenn man zusammen eine Bruttopension von 2.400 € bezieht, genießt man eine Gesamtentlastung von 1.726 €. Auch hier kommt der Mix aus Geldzahlungen, insgesamt 500 € aus Klimabonus und Geld-Zurück-Bonus, und Steuererleichterungen über den Absatzbetrag zur Geltung.

 

Für ein Pensionisten-Ehepaar mit 2.400 € Bruttopension beläuft sich die Gesamtentlastung für 2022 1.726 €. Foto: Medieninfo BMF

Für ein Pensionisten-Ehepaar mit 2.400 € Bruttopension beläuft sich die Gesamtentlastung für 2022 1.726 €. Foto: Medieninfo BMF

 

Das Pensionistin-Ehepaar bekommt, anders als die Familie, nur die steuerliche Seite des Ausgleichs der kalten Progression und in diesem Beispiel, bei einer Bruttopension von monatlich 2.400 €, eine Entlastung von jährlich 2.382 €.

 

Durch die Valorisierung der Sozialleistungen und die Abschaffung der kalten Progression wird das Pensionisten-Ehepaar mit 2.382 € entlastet. Foto: Medieninfo BMF

Durch die Valorisierung der Sozialleistungen und die Abschaffung der kalten Progression wird das Pensionisten-Ehepaar mit 2.382 € entlastet. Foto: Medieninfo BMF

 

Beispiel Alleinerzieherin mit einem Kind

Für die alleinerziehende Frau mit einem Kind in diesem Beispiel beträgt die Gesamtentlastung für 2022 1.682 €. Bei 800 € Brutto bekommt sie, sowie ihr Kind, den Klimabonus, den Geld-Zurück-Bonus und zwei Einmalzahlungen in der Höhe von insgesamt 480 €.

 

Für die alleinerziehende Frau mit einem Kind in diesem Beispiel beträgt die Gesamtentlastung für 2022 1.682 €. Foto: Medieninfo BMF

Für die alleinerziehende Frau mit einem Kind in diesem Beispiel beträgt die Gesamtentlastung für 2022 1.682 €. Foto: Medieninfo BMF

 

In diesem Beispiel mit einem Bruttogehalt von 800 €, erhält die Alleinerzieherin mit einem Kind eine insgesamte Entlastung von 1.177 €, die sich wieder aus der steuerlichen und der Familienbeihilfe Seite zusammensetzt.

 

Durch die Valorisierung der Sozialleistungen erhält die Alleinerzieherin mit 800 € Bruttogehalt eine Entlastung bis 2026 von insgesamt 1.177 €. Foto: Medieninfo BMF

Durch die Valorisierung der Sozialleistungen erhält die Alleinerzieherin mit 800 € Bruttogehalt eine Entlastung bis 2026 von insgesamt 1.177 €. Foto: Medieninfo BMF

Haushalte greifen wegen der Teuerung auf Ersparnisse zurück. Die Koalitionsregierung stellte am Dienstag das neue Antiteuerungspaket vor. Zur Sache präsentiert in Beispielen die konkreten Wirkungen auf die Haushaltskassa. Foto: iStock / erdikocak
Haushalte greifen wegen der Teuerung auf Ersparnisse zurück. Die Koalitionsregierung stellte am Dienstag das neue Antiteuerungspaket vor. Zur Sache präsentiert in Beispielen die konkreten Wirkungen auf die Haushaltskassa. Foto: iStock / erdikocak